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Der GLV sieht kritisch, dass sich der DBB erst jetzt zu der schon im Dezember 2011 bekannt gewordenen Problematik geäußert hat.
Es bleibt umstritten, ob mit Ablauf des 31.12.2011 evtl. Ansprüche aus dem Jahr 2008 tatsächlich verfristet sind.
In den nächsten Tagen wird der GLV dem NBB mindestens einen Betroffenen für ein Musterverfahren des Bereichs Polizei benennen und weiterhin über die Homepage die aktuelle Entwicklung darstellen.
Widerspruch gegen die Besoldungshöhe, Diskriminierungsfreie Bezahlung
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Geschrieben von Peter Heesen, Bundesvorsitzender des dbb
Besoldungsrechtliche Auswirkungen der Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2011, AZ: C 297/10 und C 298/10 und der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2011, AZ: 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in den bezeichneten Entscheidungen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts wurde entschieden, dass die Vergütung im Tarifbereich, sofern sie ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, rechtswidrig ist. Die Länder Berlin und Hessen als Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Klägern Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe zu gewähren. Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und wendeten weiterhin den BAT an, während in Bund und Ländern bereits TVÖD /TV-L Geltung hatten.
- Altersdiskriminierung durch Besoldungsdienstaltersstufen?
Fraglich ist, inwieweit diese für den Tarifbereich (BAT) getroffenen Entscheidungen auf die Besoldung der Beamten übertragen werden können.
Diese Frage bezieht sich auf Besoldungsansprüche, die sich aus dem Besoldungsrecht „alter Fassung“ (d.h. in der bis zum 31.08.2006 maßgeblichen Fassung des BBesG) ergeben, sofern diese noch an das Besoldungsdienstalter anknüpfen.
Gleichermaßen bezieht sich dies auf die vor einer zwischenzeitlich erfolgten Besoldungsüberleitung entstandenen Bezahlungsansprüche.
Der dbb lässt diese Frage derzeit exemplarisch in 35 Verfahren aus Sachsen prüfen.
- Details
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Geschrieben von NBB
Der EuGH und das Bundesarbeitsgerichts haben im Jahr 2011 entschieden, dass die Vergütung im Tarifbereich, sofern sie ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, rechtswidrig ist. Die Länder Berlin und Hessen als Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Klägern Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe zu gewähren. Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und wendeten weiterhin den BAT an, während in Bund und Ländern bereits TVÖD /TV-L Geltung hatten.
Ungeklärt ist, inwieweit diese für den BAT getroffenen Entscheidungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden können.
Diese Frage bezieht sich auf Besoldungsansprüche, die sich aus dem Besoldungsrecht „alter Fassung" (d.h. in der bis zum 31.08.2006 maßgeblichen Fassung des BBesG) und damit auch aus dem derzeit für Niedersachsen geltenden Besoldungsrecht ergeben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bundesweit bisher allein das VG Halle eine entsprechende Konsequenz für das Besoldungsrecht sieht.
Der dbb verfolgt mit den bereits anhängigen Musterverfahren das Ziel, eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage herbeizuführen.
Der NBB hat seinen Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden einen Musterwiderspruch zugeleitet, den Einzelmitglieder zur Wahrung ihrer Rechte nutzen können.
Der NBB wird zeitnah ein entsprechendes Musterverfahren in die Wege leiten und peilt den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung mit dem Land an.
Erlass sieht Einzelfallregelungen vor
Ab dem nächsten Jahr werden Beförderungen nur noch an den Stichtagen 01.06. und 01.12. erfolgen. Das ist Teil der Haushaltsberatungen für die im Gegenzug eingestellten Stellenhebungen gewesen.
Zur Erinnerung: Nächstes Jahr wird es insgesamt 819 zusätzliche Beförderungen vom Kommissar bis zum Hauptkommissar geben. 300 davon zum 01.06 und 519 zum 01.12.2012.
Die DPolG forderte in den Gesprächen mit den Politikern und dem Landespräsidium immer, dass diese einheitlichen Beförderungstermine keine negativen Auswirkungen auf die Ruhegehaltsfähigkeit einer Beförderung haben dürfen.
Darauf hat das Landespräsidium nunmehr reagiert: Im entsprechenden Erlass ist geregelt, dass über Ausnahmen von diesen einheitlichen Beförderungsterminen insbesondere zur Vermeidung besonderer Härten im Einzelfall das Landespräsidium entscheidet.
Damit können Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin darauf hoffen, ihre Beförderung ruhegehaltsfähig zu bekommen.
Ein weiterer Erfolg: Die Ernennungen der Absolventinnen und Absolventen der Polizeiakademie sind von der Stichtagsregelung nicht betroffen. Insgesamt ein gutes Ergebnis!
Der Geschäftsführende Landesvorstand
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Der Vorstand der JuPol, sowie der Personalratskandidat Thomas Kollakowski mit Direktor Kaul, Abteilungsleiter Johst und DPolG-Landeschef Thomas Kliewer |
Es sind nur noch wenige Tage bis Weihnachten - da bietet es sich an, noch einmal zusammen zu kommen und das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen.
Aus diesem Grunde hat die JuPol, zusammen mit dem PV Nienburg (FV PA), die in der DPolG organisierten Studenten und Dozenten zu einem gemeinsamen Adventskaffee in die Polizeiakademie Nienburg eingeladen. Dabei waren weit mehr Gäste der Einladung gefolgt, als zunächst erwartet.
Als besondere Gäste konnten der Direktor der PA, Johannes-Jürgen Kaul, sowie der Abteilungsleiter 2, Matthias Johst, begrüßt werden. Außerdem war DPolG-Landeschef Thomas Kliewer extra nach Nienburg angereist.
In einer ausgesprochen angenehmen und geselligen Atmosphäre wurden die aktuellen Themen der Polizeiakademie und der Polizei Niedersachsen miteinander diskutiert. Außerdem gaben die stellvertretenden Vorsitzenden der Jungen Polizei, Pia Kalus, Pierre Keßler und Janique Zimbehl, einen Bericht über die Aktivitäten der JuPol im vergangenen Jahr!
Das bevorstehende Jahr 2012 wird angesichts der Personalratswahlen, auch für den Polizeihauptpersonalrat und die Jugendauszubildendenvertretung, grade für die Polizeiakademie ein besonderes spannendes Jahr! Die DPolG und die JuPol sind dabei gut aufgestellt und schauen daher optimistisch auf die kommenden Wochen und Monate!
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat heute bekannt gegeben, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Osnabrücker Polizeipräsidentin, Heike Fischer, eingestellt wird. Damit zeigt sich, dass die Einlassung der DPolG Niedersachsen vom 09.12.2012 (siehe dpa) sich offenbar bewahrheitet hat. Der GLV der DPolG Niedersachsen ist fest davon ausgegangen, dass die Vorwürfen gegen Frau Fischer jeglicher Grundlage entbehren und möglicherweise in ganz anderen Zusammenhängen stehen.
Nun scheint Frau Fischer tatsächlich rehabilitiert zu sein - ein Umstand, den die DPolG Niedersachsen ausdrücklich begrüßt.
Dabei legen wir nach diversen Gesprächen in dieser Angelegenheit noch einmal Wert auf die Tatsache, dass auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zunächst die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Dieses betonen wir vor allem im Hintergrund mit den Vorgängen in der Polizeidirektion Osnabrück in den vergangenen Monaten und Jahren. Auch im Zusammenhang mit der "Abschlepper-Vorgängen" in Bramsche wurden Beamte durch einzelne Medienvertreter, aber auch durch Teile der Polizei, zu unrecht vorverurteilt und glücklicherweise später rehabilitiert!
Vor diesem Hintergrund mahnen wir auch in Zukunft, insbesondere gewisse politische Kreise, zu einer angemessenen Zurückhaltung bei der Beurteilung derartiger Sachverhalte - dieses liegt im Interesse aller und ist ein fortwährender Grundsatz der Politik der DPolG!
siehe hierzu: NDR (Link!)
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Die unter Druck geratene Osnabrücker Polizeipräsidentin Heike Fischer erhält Rückendeckung von den niedersächsischen Polizeigewerkschaften. Weil Fischer mit ihrem Dienstwagen zu einem Motorrad-Rennen und einem Musikkonzert gefahren sein soll, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Der stellvertretende Landes-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Alexander Zimbehl, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wir sind uns sehr sicher, dass an den Vorwürfen gegen Heike Fischer nichts dran ist.“ Der stellvertretende Landes-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Klaus Dierker, sagte der Zeitung: „Ich rate dazu, keine vorschnellen Mutmaßungen anzustellen, die das Ansehen der Polizeipräsidentin beschädigen.“
Zimbehl schloss nicht aus, dass die Vorwürfe gegen Fischer bewusst gestreut worden sein könnten. „Für mich riecht das nach einer Intrige. Es deutet einiges darauf hin, dass hier Wahlkampf auf dem Rücken der Polizeipräsidentin gemacht wird, um im Ergebnis dem niedersächsischen Innenminister zu schaden.“ Zimbehl warnte davor, den Fall mit der Affäre um Christian Grahl zu vergleichen. Der ehemalige Präsident der zentralen Polizeidirektion in Hannover war nach einem privaten Ausflug mit dem Dienstwagen in das von den Hells Angels dominierte Rotlichtviertel der Landeshauptstadt versetzt worden.
Quelle: dpa (u.a. HAZ online vom 11.12.2011)
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