| EU-weite Vollstreckung ausländischer Bußgelder ab 01.10.2010 |
| Geschrieben von: DPolG Bund | |
|
Zum 1. Oktober 2010 wird in Deutschland der „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen“ vom 24. März 2005, umgesetzt. Diese Regelung ermöglicht es Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern, nichtbezahlte Geldbußen u.a. aus Straßenverkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken. Bislang können nur österreichische Behörden ausstehende Bußgelder (ab einem Betrag von 25 €) hierzulande eintreiben.
Vollstreckt werden dann hierzulande Geldbußen oder Geldstrafen aus dem gesamten EU-Ausland ab einem Betrag von 70 €, die im EU-Ausland wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Parkverstöße) verhängt wurden. Achtung: Vereinzelt fallen darunter auch Verkehrsverstöße, die zwar bereits vor dem 1.10.2010 begangen wurden, das Bußgeld aber erst nach diesem Zeitpunkt verhängt oder rechtskräftig wird. Fahrverbote, die im Ausland verhängt werden, gelten hierzulande jedoch nicht. Autofahrer sollten bereits jetzt ausländische Bußgeldbescheide besonders sorgfältig beachten und rechtzeitig juristischen Rat einholen. Nur so können eventuelle unliebsame und teure Vollstreckungsfolgen verhindert werden.
|