07. März 2022

Bring your own device – wann ersetzen dienstliche Smartphones die privaten Handys der Kolleg*innen?

Die kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Thomas Brüninghoff, ob schon alle Polizeibeamt*innen in Niedersachsen mit einem dienstlichen Smartphone ausgerüstet worden seien, beantwortete die niedersächsische Landesregierung damit, dass dies bis dato noch nicht erfolgt ist, aber schon eine Vielzahl an mobilen Endgeräten beschafft worden sind, die zentral verwaltet werden.

Dennis Maschmeier, Mitglied der Bundesjugendleitung der DPolG, kommentiert dies wie folgt: „Wenngleich es sich um eine erfreuliche Entwicklung handelt, dass die Polizeibehörden mit insgesamt ca. 3300 neuen Smartphones und Tablets der Generation SmK 2.0 versorgt worden sind, darf das große Ziel der individuellen Ausstattung aller operativ tätigen Kolleg*innen nicht aus den Augen verloren werden. Eine alsbaldige flächendeckende Umsetzung sollte angestrebt werden!“

Die Beanstandung der niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD), Barbara Thiel, vom 17.02.2021 sowie der kaum tragbare Umstand, dass regelmäßig zur alltäglichen Bewältigung polizeilicher Lagen private Smartphones hinzugezogen werden müssen, machen es dringend erforderlich, dass der Fuß der Landesregierung in Puncto „Digitalisierung“ auf dem Gaspedal bleiben muss und keine Zeit verschwendet werden darf.

„Bring your own device (BYOD) kann kein dauerhafter Zustand für die Kolleg*innen sein - denn auch die Haftungsfrage bei Sachschäden am Smartphone treibt betroffene Einsatzkräfte um, so Maschmeier weiter.   

Wie durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten, Dr. Bernd Althusmann (CDU), konstatiert wurde, „benötigen unsere Einsatzkräfte schnelle und umfassende Informationen, um eine Lage besser einschätzen zu können“. Sicherlich wird der Digitalfunk als Kommunikationskanal in absehbarer Zeit nicht obsolet. Die einsatztaktisch immens wichtige Ergänzung durch die interne App „NIMES“ ermöglicht es jedoch, dass binnen weniger Sekunden wichtige Sachverhaltsinformationen oder Lichtbilder an vom Einsatzanlass tangierte Dienststellen weitergegeben werden können.

Beispielhaft und lobenswert sei hier genannt, dass die „Intel-Officer“ der Einsatzleitstellen proaktiv sowohl im Intra- als auch im Internet nach Lichtbildaufnahmen gesuchter, abgängiger oder suizidgefährdeter Personen recherchieren und diese über Fahndungskanäle der Polizeiinspektionen mit einigen hundert Beamten*innen teilen können. Diese Geschwindigkeit der Datenweitergabe führt landesweit in aller Regelmäßigkeit zu schnellen Fahndungserfolgen.

Darüber hinaus können auch Einsatzbefehle, Dienstpostenausschreibungen, Dienstpläne etc., aber auch kurzfristige Änderungen oder Abfragen über den polizeiinternen Messenger gesteuert werden. Dieses wichtigen praxisbewährten Instrumentes darf man sich keinesfalls berauben, weshalb der Frage der datenschutzrechtlichen Integrität durch die Individualausstattung schnellstmöglich entgegengewirkt werden muss.

Mit der flächendeckenden Einführung der mobilen Endgeräte wird perspektivisch lediglich die Grundlage für zukunftsfähige Polizeiarbeit geschaffen. Die sich daraus ergebende Aufgabe wird darin bestehen, diese technische Grundlage mit kreativen Innovationen weiterzuentwickeln und zu optimieren, um den modernen Zugewinn und Fortschritt nicht alsbald wieder einzubüßen. Insbesondere eine Vernetzung vorhandener Produkte des Polizei-Clients mit den mobilen Endgeräten erscheint somit greifbar nah.

Die Junge Polizei Niedersachsen wird die Geschwindigkeit bei der Erreichung des in der Antwort formulierten Ziels – nämlich „allen operativ tätigen Mitarbeitenden ein persönlich zugewiesenes, dienstliches Smartphone zur Verfügung zu stellen“ – für die Kolleg*innen genauestens im Auge behalten.

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