27. März 2026

DPolG Niedersachsen bringt Praxisperspektive in Anhörung des Landtages ein

Digitale Polizeiarbeit braucht funktionierende Lösungen – nicht jahrelange Übergangsszenarien

Im Innenausschuss des Niedersächsischer Landtag wurde über die Zukunft der polizeilichen Datenanalyse beraten. Im Mittelpunkt der Anhörung stand der Antrag, die Polizeiarbeit stärker in das Zeitalter der Digitalisierung zu überführen und verfahrensübergreifende Datenanalysen in Echtzeit zu ermöglichen.

Für die DPolG Niedersachsen nahm Christian-Tobias Gerlach als Sachverständiger teil und brachte die Perspektive aus der polizeilichen Praxis in die Diskussion ein.

Ebenfalls anwesend war der Landesvorsitzende Patrick Seegers.

Herausforderung: Daten sind vorhanden – aber schwer nutzbar

Die Anforderungen an die Polizeiarbeit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. In nahezu allen Deliktsbereichen entstehen große Datenmengen, die für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung von zentraler Bedeutung sind.

Die Praxis zeigt jedoch klar:

Die Herausforderung liegt häufig nicht im Erkenntnisgewinn, sondern in der strukturierten Auswertung bereits vorhandener Informationen.

Daten liegen in unterschiedlichen Systemen, Verfahren und Anwendungen vor. Das Zusammenführen dieser Informationen ist aufwendig und bindet wertvolle personelle Ressourcen.

Moderne Analyseplattformen als Schlüsseltechnologie

Vor diesem Hintergrund wurde im Ausschuss über den Einsatz moderner Analyseplattformen diskutiert. Diese können:

  • Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen,
  • Zusammenhänge sichtbar machen,
  • Ermittlungen strukturieren und beschleunigen.

Gerade bei komplexen Kriminalitätsformen können solche Systeme einen erheblichen operativen Mehrwert bieten.

Gleichzeitig gilt:

Der Einsatz dieser Technologien setzt klare gesetzliche Grundlagen, hohe Datenschutzstandards und verlässliche IT-Sicherheit voraus.

Fachlicher Austausch im Anschluss

Im Anschluss an die Anhörung fand eine Fachtagung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag statt.

Dort tauschten sich zahlreiche Expertinnen und Experten aus Polizei, Wissenschaft und Praxis intensiv über die Zukunft der digitalen Polizeiarbeit aus.

Für die DPolG Niedersachsen nahmen Patrick Seegers sowie Christian-Tobias Gerlach teil.

Stellungnahme der DPolG Niedersachsen

Im Rahmen der Anhörung hat die DPolG Niedersachsen folgende Stellungnahme eingebracht:

Stellungnahme der DPolG Niedersachsen zur Anhörung „Polizeiarbeit in das Zeitalter der Digitalisierung überführen – verfahrensübergreifende Datenanalysen in Echtzeit ermöglichen“

1. Grundsätzliche Bewertung

Die DPolG Niedersachsen unterstützt die Zielrichtung des Antrags ausdrücklich.

Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen sind ein notwendiger Baustein moderner Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

Die Praxis zeigt: Die Herausforderung liegt nicht im Erkenntniswillen der Polizei, sondern in der technischen Fragmentierung der Datenlandschaft und der wachsenden Datenmenge.

Die Erfahrungen anderer Länder – unter anderem in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern – belegen, dass Analyseplattformen wie Palantir Gotham operative Mehrwerte generieren können, wenn sie rechtssicher implementiert sind.

2. Verfassungsrechtlicher Rahmen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16.02.2023 klare Anforderungen an automatisierte Datenanalysen formuliert (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).

Eine präzise gesetzliche Grundlage ist daher zwingend erforderlich. Rechtssicherheit ist nicht nur verfassungsrechtliche Notwendigkeit, sondern schützt auch die handelnden Beamtinnen und Beamten.

3. Fachlicher Prüfauftrag: Datenarchitektur und Implementierung

Aus Sicht der DPolG Niedersachsen ist für den Erfolg einer solchen Plattform eine zentrale Voraussetzung maßgeblich:

Die Analysequalität ist unmittelbar abhängig von der Qualität, Struktur und Interoperabilität der zugrunde liegenden Datenbestände.

Verfahrensübergreifende Echtzeitanalyse setzt voraus:

• konsistente Datenstandards

• technisch kompatible Quellsysteme

• geregelte Schnittstellen

• klare Verantwortlichkeiten für Datenpflege

• kontinuierliche Qualitätssicherung

Ohne diese Grundlagen besteht das Risiko, dass Analysewerkzeuge ihr Potenzial nicht entfalten oder zusätzliche Arbeitsbelastung erzeugen.

Daher regt die DPolG Niedersachsen an:

  1. Systematische Bestandsaufnahme der Datenarchitektur
  2. Konzept zur Datenharmonisierung
  3. Frühzeitige Schulungs- und Ressourcenplanung
  4. Einführung von Evaluationsmechanismen

4. Fazit und gewerkschaftliche Einordnung

Die DPolG Niedersachsen unterstützt ausdrücklich das Ziel, verfahrensübergreifende Datenanalysen rechtssicher zu ermöglichen.

Für uns steht nicht der Produktname im Mittelpunkt, sondern die Funktionsfähigkeit der Lösung. Technik ist ein Einsatzmittel – kein Selbstzweck.

Entscheidend ist, dass sie:

• rechtssicher einsetzbar ist

• zuverlässig funktioniert

• Datenabfluss ausschließt

• operativen Mehrwert bietet

Ob eine Lösung aus den USA oder Europa stammt, ist nachrangig – sofern Sicherheit und Kontrolle gewährleistet sind.

Wir begrüßen ausdrücklich das Programm P20 zur Modernisierung der polizeilichen IT.

Gleichzeitig gilt:

Sicherheit darf nicht auf einen technischen Idealzustand in ferner Zukunft vertagt werden.

Wenn kurzfristig keine Alternative verfügbar ist, entsteht ein sicherheitspolitisches Problem.

Leistungsfähigkeit erfordert zudem Ressourcen:

Wer digitale Polizeiarbeit erwartet, muss die entsprechenden finanziellen, personellen und strukturellen Voraussetzungen schaffen.

Fazit

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Digitalisierung der Polizeiarbeit eine zentrale Zukunftsaufgabe bleibt.

Die DPolG Niedersachsen wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten – mit klarem Fokus auf Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Christian Tobias Gerlach

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