15. Februar 2021

Antwortschreiben "Bekämpfung der Corona-Pandemie - wo standen wir vor neun Monaten, wo stehen wir heute und wo könnten wir stehen?"

Die DPolG Niedersachsen hat am 20.02.2021 ein Schreiben "Bekämpfung der Corona-Pandemie - wo standen wir vor neun Monaten, wo stehen wir heute und wo könnten wir stehen?" an das Landespolizeipräsidium verschickt.

Folgende Antwort des Landespolizeipräsidenten Axel Brockmann ist hierzu bei uns eingegangen:

 

Sehr geehrter Herr Seegers,

für Ihr Schreiben vom 20.01.2021 danke ich Ihnen. Ich stimme Ihnen zu, dass in dieser nach wie vor sehr schwierigen Situation der bestmögliche Gesundheitsschutz aller Beschäftigten von höchster Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund stehen - wie bereits seit Beginn der Pandemie - die Transparenz und umfassende Informationen zu Vorsorge- und Hygienemaßnahmen für unsere Mitarbeitenden stets im Vordergrund.

Zwischenzeitlich haben sich viele kleinere oder auch größere Probleme regeln lassen, wobei die Zielsetzung, unsere Beschäftigten bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unter schwierigen Verhältnissen, aber auch im privaten bzw. familiären Bereich zu unterstützen, weiterhin im Mittelpunkt der Problemlösungen steht.
Glücklicher Weise können wir feststellen, dass sich weiterhin nur wenige Mitarbeitende der Polizei Niedersachsen mit dem Virus infizieren und auch in der Bevölkerung die Ansteckungszahlen derzeit wieder zurückgehen. Dass dies keine Veranlassung geben kann, weniger sorgfältig zu werden, sehen wir in anderen Staaten, wo auch aufgrund der Virusmutationen zum Teil immens hohe Ansteckungszahlen bekannt wurden. Es gilt also weiterhin, vorsichtig und wachsam zu bleiben.

Wie Sie in Ihrem Schreiben zutreffend feststellen, wurde zur Bewältigung der mit der Pandemie verbundenen Rahmenbedingungen bereits einiges erreicht, allerdings gibt es sicherlich nach wie vor einige Aufgaben, die es zu lösen gilt. Dabei haben Sie Ihre Unterstützung signalisiert, wofür ich Ihnen herzlich danke.

Bereits mit Beginn der Corona-Pandemie sind umfangreiche und bedarfsdeckende Schutzausstattungen für die Landespolizei beschafft worden. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die FFP2- und OP-Masken mit jeweiligem Zertifikat über die Filterleistungen, Community-Masken, Einmalhandschutze und Schutzanzüge, Splitterschutz- und Vollsichtschutzbrillen, Hand-,  Oberflächendesinfektionsmittel und deren Spender, Acrylschutzwände und Spuckschutzhauben.

Im weiteren Verlauf sind insbesondere die Kontingente an Schutzmasken auf den Dienststellen deutlich erhöht worden, so dass solche für den polizeilichen Alltag auch weiterhin in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Insgesamt sind bisher ca. 630.000 FFP2-Masken und über 2 Millionen OP-Schutzmasken beschafft worden.

Mittlerweile wurde der Anspruch auf eine Schutzimpfung und die in Aussicht gestellte priorisierte Impfung der Polizeibediensteten in der CoronaImpfV bundeseinheitlich geregelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei finden nach derzeitigem Stand in den §§ 3 und 4 der CoronaImpfV Berücksichtigung. Die in diesem Zusammenhang erforderliche landesinterne Festlegung einer Impfreihenfolge der Mitarbeitenden der Polizei erfolgt entsprechend dieser Vorgaben in enger Abstimmung mit dem PHPR, wobei Mitarbeitende, welche häufigen Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern haben und mithin einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, innerhalb der Polizei priorisiert geimpft werden sollen.

Auch der Umgang mit angebotenen Restimpfstoffdosen wurde geregelt. Sofern im Einzelfall ausdrücklich keine Personen der höheren Priorisierung kurzfristig für eine Impfung zur Verfügung stehen und dadurch einer drohenden Vernichtung des Impfstoffes begegnet werden kann, sollen innerhalb der Polizei vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betracht kommen, welche häufig einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind und kurzfristig zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Kolleginnen oder Kollegen des Einsatz- und Streifendienstes.

Auch die Frage der Anwendung von Schnelltests innerhalb der Polizei wurde vorläufig geregelt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, findet derzeit eine Einführung in drei Behörden und der Polizeiakademie statt, für die 5.000 Antigen-Schnelltests plus Schutzausstattung für die Entnahme von Abstrichen bereitgestellt wurden. Erste Erkenntnisse zu den Zielen, die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheiten aufrechtzuerhalten, Infektionen mit SARS-CoV-2 frühzeitig zu erkennen, Infektionsketten zu durchbrechen und neue Infektionsherde zu vermeiden, werden in Kürze erwartet.

Zu den Themen Arbeitszeitregelungen bzw. Arbeitsort möchte ich darauf hinweisen, dass bereits seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 durch das Landespolizeipräsidium empfohlen wird, soweit wie möglich die Arbeitsform des Mobile Working anzuwenden. Darüber hinaus ist die Anordnung von Bereitschaftsdiensten auch außerhalb der Dienststellen in den dafür geeigneten Bereichen gestattet.  Auch sind die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen zuletzt am 15.12.2020 nochmals auf die verstärkte Nutzung dieser flexiblen Arbeitsformen hingewiesen worden.

Zur Betreuung minderjähriger Kinder kann auf Antrag jedem verbeamteten Elternteil bis zu einer Gesamtdauer von sechs Wochen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden, wenn andere Maßnahmen zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort (z.B. häusliches Arbeiten) bzw. alternative Betreuungsmöglichen (z.B. eine beantragte Notbetreuung) nicht sichergestellt bzw. angeboten werden können. Für gesetzlich Versicherte besteht durch Erhöhung der Gesamtdauer seit 05.01.2021 ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Die Landesregierung ist sich ihrer hohen Verantwortung und besonderen Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten bewusst. So ist im Dezember letzten Jahres bereits eine Änderung der   Sonderurlaubsverordnung zur Verbandsanhörung freigegeben worden, um die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege von schwer erkrankten Kindern sowie die bedarfsgerechte Pflege pflegebedürftiger Angehöriger in einer akut auftretenden Pflegesituation durch die Anhebung der Sonderurlaubstage während der andauernden COVID-19-Pandemie sicherzustellen. Eine entsprechende Regelung im Vorgriff auf die zu erwartende Änderung wurde Anfang Dezember 2020 ausgesprochen.

Auch im Bereich der Digitalisierung wurden weitere Fortschritte erzielt. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres sind zu den seit Beginn der Pandemie bereits ausgelieferten 360 zusätzlichen Tablets weitere 400 Laptops (inkl. VPN) zur Verfügung gestellt worden. Im Rahmen einer Abfrage bei den Polizeibehörden und der Polizeiakademie vor wenigen Tagen, wurde ein weiterer Bedarf von ca. 2.200 VPN-Zugängen, überwiegend in Form von Gruppenkarten, mitgeteilt. Diese sollen in den nächsten Monaten im Rahmen erweiterter Kapazitäten des IT-Dienstleisters zur Verfügung gestellt werden.

Das Ziel des Landespolizeipräsidiums, der Pandemie effektiv zu begegnen und gleichzeitig größtmöglichen Schutz für die eingesetzten Kräfte zu gewährleisten, machte es erforderlich, ein  landeseinheitliches Rahmenhygienekonzept für den Einsatz zu entwickeln. Dieses wurde den Polizeibehörden und der Polizeiakademie im Januar dieses Jahres zur Verfügung gestellt. Es bietet einen landesweit einheitlichen Rahmen, aber aufgrund der zu beobachtenden sehr dynamischen Veränderungen der regionalen Inzidenzlage auch den Raum für angepasste individuelle Hygienekonzepte der Behörden.

Schlussendlich möchte ich die am 27.01.2021 in Kraft getretene bundesweit gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesamts für Arbeit und Soziales erwähnen, in dem von Arbeitgebern gezielte und umfassende Maßnahmen des Infektionsschutzes gegenüber ihren Mitarbeitenden gefordert werden.
In der Polizei des Landes Niedersachsens hat der Schutz jeder einzelnen Person vor Infektionen und damit einhergehend die Gesunderhaltung aller Mitarbeitenden einen hohen Stellenwert. Auch aus diesem Grund werden die Regelungen dieser Arbeitsschutzverordnung sorgfältig angewandt und die notwendigen Maßnahmen getroffen.

Diese angeführten Konzepte und umfassenden Maßnahmen bedürfen natürlich auch transparenter und verständlicher Informations- und Kommunikationsabläufe gegenüber den Mitarbeitenden innerhalb
der Polizeibehörden sowie der Polizeiakademie Niedersachsen.
Sie beziehen sich in diesem Zusammenhang auf ein Konzept des Polizeivizepräsidenten der Zentralen Polizeidirektion, Herrn Uwe Lange, welches Mitte Dezember an die Mitarbeitenden dieser Behörde
kommuniziert wurde.
Ich stimme Ihnen zu, dass es sich bei dieser Nachricht um ein positives Beispiel einer transparenten und empathisch formulierten  Kommunikation handelt und habe dies zum Anlass genommen, Herrn
PVP Lange eine entsprechende Rückmeldung zukommen zu lassen.
Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass in vielen anderen Dienstbereichen in ähnlich kollegialer bzw. mitarbeiterorientierter Form vorgegangen wurde.

Sehr geehrter Herr Seegers,
abschließend kann ich Ihnen versichern, dass seitens des Landespolizeipräsidiums alle realisierbaren Maßnahmen geprüft und ggf. umgesetzt werden mit dem übergeordneten Ziel, unseren  Mitarbeitenden einen möglichst sicheren und gesunden Weg durch diese Pandemie zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben auch Sie bitte gesund,
Axel Brockmann

zurück