27. Dezember 2020

Impfungen gegen SARS-CoV-2

Beschworene Systemrelevanz nur Wolkenschloss?

Trotz des einstimmigen Beschlusses der Innenministerkonferenz Mitte Dezember hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an seiner Rechtsverordnung bezüglich der Priorisierung von Impfungen gegen das Virus SARS-CoV2 festgehalten.

Klar ist, dass zunächst Gruppen wie kranken und alten Menschen sowie Personen, die im Gesundheits- und Pflegesektor tätig sind, eine Impfung zugänglich gemacht werden muss. Unverständlich ist jedoch, dass die Polizei gemäß der aktuellen Klassifikation unter ferner Liefen gelistet ist.

Der Landesvorsitzende der DPolG Niedersachsen Patrick Seegers kritisiert: „Die neue Rechtsverordnung ist ein ordentlicher Schlag ins Gesicht - mit Anlauf und mit der Faust. Dies ist ein deutliches Signal: Desinteresse statt Rückendeckung. Wo ist die noch im Sommer viel beschworene Systemrelevanz geblieben?“

Die KollegInnen erleben tagtäglich Unwägbarkeiten im Umgang mit dem polizeilichen Gegenüber. Da ist es angebracht, die Polizei frühzeitig und präventiv zu schützen. Auch der Umstand, dass die eingesetzten Kräfte bei ihren Einsätzen nicht oder nur unzureichend Kenntnis über potenzielle Erkrankte erhalten, ist absolut nicht nachvollziehbar.

„Einsatzlagen bei häuslicher Gewalt oder Festnahmen werden so schnell zu kritischen Situationen. Da fragt man sich, ob der Datenschutz in diesem Falle nicht auch mittelbarer Corona-Spreader ist. Auch die Polizei hat ein Anrecht auf Schutz vor dem Virus. Das darf nicht bei der Schutzausstattung aufhören.“

Die DPolG Niedersachsen fordert daher sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung zum Handeln auf: Schützen Sie ihre Polizei, damit diese ihrem gesetzlichen Auftrag auch angemessen und risikominimiert nachkommen kann!

 

Patrick Seegers

Landesvorsitzender
Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG)
Landesverband Niedersachsen

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