Oberschenkelholster kommt auch für den ESD
Langjährige Forderung der DPolG Niedersachsen hat Erfolg
Die langjährige Forderung der DPolG-Niedersachsen nach einem Oberschenkelholster wurde nunmehr erfüllt. Zum 01.04.2024 besteht die Möglichkeit, dass die Kolleginnen und Kollegen sich mit dem Holster ausstatten lassen. Vorrangig sollen zunächst Beamtinnen und Beamten ausgestattet werden, die gesundheitliche Probleme mit dem bisherigen Holster nachweisen können.
Die DPolG Niedersachsen forderte seit Jahren die Einführung des Oberschenkelholsters aus gesundheitlichen Gründen, da das bisherige Holster eine erhebliche Belastung für den unteren Rücken und die Hüfte verursachte.
"Mit der Einführung des Oberschenkelholsters wurde aus Sicht der DPolG Niedersachsen eine gesundheitsfördernde und sinnvolle Entscheidung durch das Innenministerium getroffen. Auch wurde ein weiterer alter Zopf abgeschnitten, der das Oberschenkelholster mit einem martialischen Auftreten verband.", meint Patrick Seegers zu dieser
Entscheidung. "Wir wurden uns wünschen, wenn solche Entscheidungen auch für weitere Einsatzmittel wie dem Taser getroffen werden."