24. Februar 2021

Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO)

Präventivtest auf Hepatitis B und C jetzt beihilfefähig

Nicht selten müssen Polizeibeamtinnen und -beamte Sachverhalte mit Menschen klären, die an Hepatitis B und C erkrankt sind. Dabei kommt es immer wieder zu körperlichen, sogar Fremdblut-Kontakten, weil das polizeiliche Gegenüber mit den Maßnahmen nicht einverstanden ist, gar Widerstand leistet. Oft sind die Einsatzkräfte dann unsicher, ob sie sich angesteckt haben. Jetzt wurde das sogenannte präventive Screening in die Beihilfeverordnung aufgenommen - die Kosten von der Beihilfe getragen. Langjährige Forderungen der DPolG Niedersachsen werden damit erfüllt.

In dem Bezugserlass wird in der neuen Nummer 4 das Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C zur Feststellung einer Infektion geregelt:

Im Rahmen der Inanspruchnahme einer Gesundheitsuntersuchung nach Nummer 1 sind Frauen und Männer ab Vollendung des 35. Lebensjahres sowohl einmalig Aufwendungen für ein Screening zur Früherkennung einer Hepatitis-B-Virusinfektion, als auch einmalig Aufwendungen für ein Screening zur Früherkennung einer Hepatitis-C-Virusinfektion beihilfefähig und zwar für

  • die ärztliche Aufklärung zum Screening einschließlich Information über die Risiken für eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion und
  • die Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme).
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