09. Oktober 2021

Tödlicher Schusswaffeneinsatz in Harsefeld - Ein Albtraum wurde Realität

Am 03.10.2021 kam es in Harsefeld (Landkreis Stade) zu einem tödlichen Schusswaffeneinsatz durch eingesetzte Polizeibeamtinnen und -beamten. Für die Kolleginnen und Kollegen wurde damit der
schlimmste Albtraum aller Polizeibeamtinnen und -beamten zur Realität - sie haben einen Menschen töten müssen.

Seither erreichten uns nicht nur zahlreiche Presseanfragen, sondern auch die öffentliche Diskussion ist - auch mit all ihren negativen Facetten - voll entbrannt.

Vorausschicken möchten wir, dass eine öffentlich geführte Diskussion kein Novum, sondern ein wesentliches Merkmal der Demokratie ist, welches wir ausdrücklich unterstützen. Über die Art und
Weise, wie diese Diskussion - auch unter Nutzung von sozialen Medien - geführt wird, lässt sich allerdings ebenfalls diskutieren.

Wir erleben heutzutage, insbesondere wenn es um die polizeiliche Zwangsanwendung - und somit die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols - geht, eine zunehmend hoch emotionalisierte öffentliche Auseinandersetzung, die nicht nur häufig die Kohärenz von Ursache und Wirkung verkennt, sondern damit den Polizeibeamtinnen und -beamten in diesen Fällen pauschal unterstellt, unrechtmäßig gehandelt zu haben.

„In der öffentlichen Diskussion wird leider zu häufig vergessen, dass eine solche tragische Situation ausschließlich Opfer hervorbringt“, sagt der Lüneburger Direktionsvorsitzende, Christian-Tobias Gerlach. Das durch derartige Einsätze von den Kolleginnen und Kollegen erlittene Trauma wird durch die öffentlichen Anfeindungen und Schuldzuweisungen, die häufig mit praxisfernen und utopischen Forderungen (z.B. das Hinzurufen von Psychologen an der Einsatzstelle) kombiniert sind, unnötig verstärkt.

Aus diesem Grunde gilt unsere Anteilnahme den Angehörigen des Getöteten ebenso, wie unsere Gedanken bei den eingesetzten Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien und Freunden und
allen mittelbar beteiligten Kolleginnen und Kollegen sind.

Die schon lange von der DPolG Niedersachsen geforderte Einführung von Elektroimpulsgeräten - sog. Taser - wurde von der Politik bis dato bedauerlicherweise abgelehnt, so dass im Falle eines Messerangriffes häufig der Einsatz der Schusswaffe das letzte Mittel ist. Unbestritten ist, dass auch „Taser“ zu tödlichen Verletzungen führen können, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Verlaufs signifikant geringer als beim Einsatz der Schusswaffe.

Die Einführung von sog. nicht-tödlichen Waffen, wie dem Taser, würde zumindest das Auswahlermessen beeinflussen und den einschreitenden Beamtinnen und Beamten überhaupt adäquate Entscheidungsoptionen eröffnen.


- Der Direktionsvorstand des DV Lüneburg -

 

 

Am 08.10.2021 wurden die Zahlen zur Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamten für das Jahr 2020 veröffentlicht:

Im Jahr 2020 kam es im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg zu insgesamt 571 Fällen von Übergriffen auf Polizisten. Hiervon waren 1293 Kolleginnen und Kollegen betroffen.

Diese Entwicklung wird ebenso wie die steigende Zahl von Übergriffen auf die Angehörigen der Hilfe- und Rettungsdienste mit großer Sorge betrachtet.

(Quelle: vgl. Landeszeitung v. 08.10.2021, S. 6)

 

Video der Kolleginnen und Kollegen der DPolG Bayern: "Warum Messerangriffe so schwer abzuwehren sind 1/4"

 

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