14. Oktober 2020

Draufzahlen für ein ordentliches Auftreten?

Wer A(usrüstung) sagt, muss auch B(ekleidungsbudget) sagen!

200,00 € Bekleidungsbudget im Jahr für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen im Einsatz- und Streifendienst zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.

Demgegenüber stehen 172,00 € für die Außentragehülle, die für das Tragen der neu beschafften
Bodycams verpflichtend ist, sowie 34,10 € für ein Poloshirt, welches unter der Überziehweste
getragen werden muss. Zu einer Grundausstattung benötigt man jedoch mind. 4 Poloshirts -
136,40 €. Für kältere Tage gibt es nun seit kurzem den Troyer für 140,08 € zu bestellen, der
ebenfalls unter der Außentragehülle getragen werden darf. Folglich sind für die Ausstattung
allein für die Außentragehülle 448,48 € erforderlich.

200,00 € Bekleidungsbudget im Jahr reichen demzufolge in keinster Weise aus! Selbst mit einem
Vorgriff auf das Budget des folgenden Jahres ist eine Grundausstattung für die Außentragehülle
nicht zu finanzieren. Zudem muss berücksichtigt werden, dass andere Uniformteile nicht mehr
nachbestellt werden können, weil das Budget nicht ausreicht.

Der Spruch „So sieht dich der Bürger“, welcher an einem großen Spiegel an der Polizeiakademie
in Nienburg zu lesen ist, könnte hierbei noch einmal eine ganz besondere Bedeutung
bekommen, wenn Kolleginnen und Kollegen mit verschlissenen und verwaschenen
Uniformteilen dem Bürger gegenübertreten müssen, da sie sich keine neue Bekleidung kaufen
können.

Der Dienstherr trägt eine Verantwortung für die Kolleginnen und Kollegen - auch für die
Ausstattung. Dieser Verantwortung darf er sich nicht entziehen.

Die DPolG Niedersachsen fordert daher die Anhebung des jährlichen Bekleidungsbudgets auf
400,00 €.

Der Geschäftsführende Landesvorstand

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