30. Oktober 2018

Beamtenbesoldung in Niedersachsen nicht amtsangemessen!

DPolG Niedersachsen begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Mit großer Zufriedenheit hat die DPolG Niedersachsen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Beamten-Alimentation in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Denn das, was sich bereits nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am vergangenen Donnerstag abzeichnete, wurde heute bestätigt: das Bundesverwaltungsgericht hat für die Beamten im aktiven Dienst, eine verfassungswidrige Unteralimentation angenommen und bittet daher das Bundesverfassungsgericht, über die Vereinbarkeit der niedersächsischen Besoldung mit dem Grundgesetz zu entscheiden.

So war nach Feststellung des Gerichts die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Darüber hinaus entschied das Gericht identisch in der Bewertung der Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016.

Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über zwei niedersächsische Verfahren entscheiden, deren Kläger durch den Niedersächsischen Beamtenbund (NBB), die Dachorganisation der DPolG, vertreten werden. Die Kläger haben bereits seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren sind weitgehend erfolglos geblieben.

Klagegrund war in erster Linie der Widerspruch gegen die Streichung des sogenannten Weihnachtsgeldes seit 2005 und die dadurch nach ihrer Auffassung resultierende Unteralimentierung.

Im Verfahren wurde insgesamt gerügt, dass die Besoldung der Beamten der untersten Besoldungsgruppe beispielsweise 15 % höher sein soll, als das Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung. Diese absolute Untergrenze ist im Land Niedersachsen unterschritten worden. Die Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in der untersten führt nach der aktuellen Entscheidung nun zwangsläufig zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus der hier in Rede stehenden höheren Besoldungsgruppen.

Was bedeutet dieser Beschluss in der Konsequenz? Der Niedersächsische Beamtenbund und seine Unterorganisationen, insbesondere die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG, werden weiter dafür kämpfen, dass die Landesregierung diese nunmehr höchstrichterlich bestätigte Ungerechtigkeit auflöst und die Beamtinnen und Beamten nachhaltig besser besoldet. Die Zeit politischer Absichtserklärungen muss jetzt endlich beendet sein – nun ist nachhaltiges Handeln gefordert!

Der Geschäftsführender Landesvorstand

zurück