Durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wurde am 30.09.2021 eine Erläuterung zur "Fortgeltung der Regelungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes für die COVID-19-Pandemie und Durchführung von Personalversammlungen" herausgegeben. Nach dieser können Personalversammlungen nur dann durchgeführt werden, wenn sie unter Einhaltung des Abstandgebotes und ohne Gefährdung der Funktionsfähigkeit der jeweiligen Dienststelle möglich sind.