Einsatzkräfte wirksam vor Bedrängen und digitalem Pranger schützen
DPolG Niedersachsen fordert Distanzschutzregel im NPOG und digitalen Gewaltschutz für Einsatzkräfte
HANNOVER – Innerhalb einer Woche hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die auch für Einsatzkräfte von Bedeutung sind: am 30. September zum Schutz vor Angriffen, am 7. Oktober zum Schutz vor digitaler Gewalt. Die DPolG Niedersachsen begrüßt beide Schritte, sieht aber Nachsteuerungsbedarf: beim Bedrängen während laufender Einsätze und bei der digitalen Bloßstellung danach.
Polizeiliches Handeln darf dokumentiert und kritisch begleitet werden – ein pauschales Film- oder Fotografierverbot lehnt die DPolG ab. Wo fehlende Distanz aber Maßnahmen behindert oder die Eigensicherung gefährdet, ist die Grenze überschritten. Ein anderes Problem entsteht, wenn Aufnahmen einzelner Einsatzkräfte gezielt veröffentlicht oder mit persönlichen Daten verknüpft werden, um sie bloßzustellen und einzuschüchtern. Die Berichterstattung der Presse bleibt davon unberührt.
§ 17 NPOG erlaubt Platzverweise zur Gefahrenabwehr und nennt Behinderungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten ausdrücklich. Eine besondere Distanzschutzregel für laufende polizeiliche Maßnahmen fehlt – auch in der derzeit beratenen NPOG-Novelle.
„Pressefreiheit und die Kontrolle staatlichen Handelns gehören zu unserer Demokratie“, sagt Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. „Wer einen Polizeieinsatz beobachtet, dokumentiert oder journalistisch begleitet, ist kein Störer. Wer Einsatzkräfte aber bedrängt und dadurch Maßnahmen oder Eigensicherung beeinträchtigt, dem muss die Polizei rechtssicher Abstand anordnen können. Transparenz braucht keinen Körperkontakt.“
Die DPolG Niedersachsen fordert:
1. Distanzschutzregel im NPOG: Bei laufenden Maßnahmen muss ein Sicherheitsbereich – als Orientierungsgröße in der Regel drei Meter, soweit die Lage es erfordert – angeordnet werden können, um Eigensicherung und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Regel richtet sich gegen einsatzbeeinträchtigende Nähe, nicht gegen Dokumentation.
2. Digitalen Gewaltschutz nachschärfen: Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Gesetz gegen digitale Gewalt auch Doxxing, identifizierende Bloßstellung und die Einschüchterung von Einsatzkräften wirksam erfasst.
3. Auskunftssperre im Melderegister erleichtern: Niedersachsen soll sich für eine Änderung des § 51 Bundesmeldegesetz einsetzen: Polizeibeschäftigte sollen auf Wunsch und mit Befürwortung der Dienststelle eine Auskunftssperre ohne individuellen Gefährdungsnachweis erhalten können – grundsätzlich für die Dauer der Tätigkeit.
4. Dienstfürsorge statt Privatrisiko: Löschungsersuchen, Beweissicherungen und gerichtliche Eilverfahren muss das Land aktiv unterstützen, führen und finanzieren.
5. Landesweites Lagebild: Digitale Hetze, Identifizierungsversuche und Bedrohungen gegen Einsatzkräfte müssen systematisch erfasst und in den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden.
„Die Diskussion bei NDR DIREKT in Lüneburg hat gezeigt, wie sehr Hasskampagnen und Desinformation unseren Alltag prägen“, sagt Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender, der die DPolG bei der Veranstaltung vertreten hat. „Für unsere Kolleginnen und Kollegen endet ein Einsatz heute nicht zwingend mit dem Abrücken. Ein Handyclip kann binnen Stunden mit Namen, Dienststelle oder privatem Umfeld verknüpft werden. Spätestens wenn gezielt nach Wohnort oder Familie gesucht wird, geht es nicht mehr um Kontrolle staatlichen Handelns, sondern um Einschüchterung. Wer für den Staat den Kopf hinhält, darf beim Schutz der eigenen Familie nicht plötzlich Privatperson sein.“
Pressefreiheit und Einsatzkräfteschutz gehören zum wehrhaften Rechtsstaat. Geschützt werden muss beides: die freie Berichterstattung und die Menschen, die für diesen Rechtsstaat im Einsatz sind.