Hannover, 01.11.2026 – Seegers: „Bei politischer Symbolik wird geliefert, bei den wirklichen Problemen der Polizei wird vertröstet.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen fordert SPD und Grüne auf, den Antrag zur Kennzeichnungspflicht (Drs. 19/8238) nicht zu beschließen und den Besoldungsgesetzentwurf (Drs. 19/11967) grundlegend nachzubessern. Nach der Beratung im Innenausschuss am 29. Oktober soll der Landtag Mitte November über die Kennzeichnung entscheiden. Beide Vorhaben stehen aus Sicht der Gewerkschaft für eine Prioritätensetzung, die fachliche Einwände und offene Zusagen des Koalitionsvertrags übergeht.
„Gegen die fachliche Einschätzung, die das Innenministerium noch im Januar vertreten hat, gegen das damalige Votum des Landespolizeipräsidenten und ohne finanzielle oder strukturelle Notwendigkeit wollen SPD und Grüne die Kennzeichnung durchsetzen“, erklärt Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. „Für die zugesagte Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und eine wettbewerbsfähige Besoldung fehlt diese Entschlossenheit.“
Kennzeichnungspflicht: Hohes Vertrauen, ungeklärter Bedarf
Die niedersächsische Dunkelfeldstudie 2025 des Landeskriminalamtes dokumentiert bei 90,6 Prozent der Befragten eher oder sehr hohes Vertrauen in die Polizei; 90,2 Prozent vertrauen darauf, dass sie Gesetze einhält und Rechte wahrt.
SPD und Grüne bezeichnen die Polizei in ihrem Antrag selbst als „Partnerin bei der Verteidigung unserer Demokratie“ und bescheinigen ihr hohes Vertrauen. Gleichwohl wollen sie eine zweijährige Pilotphase zur anonymisierten, individualisierten taktischen Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen. Landespolizeipräsident Axel Brockmann sah im Januar noch keinen zusätzlichen Bedarf; die DPolG hatte dem Innenministerium dafür ausdrücklich gedankt. Inzwischen unterstützt die Landesregierung das Vorhaben.
„Was hat sich seit Januar fachlich geändert?“, fragt Seegers. „Die SPD muss erklären, warum sie die Kennzeichnung jetzt unterstützt. Ein Koalitionsvertrag ersetzt keine fachliche Begründung.“
„Wer eine zusätzliche Kontrollmaßnahme mit mehr Vertrauen begründet, muss zunächst erklären, woran es heute fehlt“, betont Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. „Rechtsstaatliche Kontrolle ist unverzichtbar. Aber SPD und Grüne sprechen in ihrem Antrag selbst nur von einer mitunter schwierigen Zuordnung einzelner Einsatzkräfte. Dann müssen Herr Lühmann und die Koalition belegen, wie häufig das tatsächlich vorkommt und weshalb die bestehenden Möglichkeiten nicht ausreichen. Eine spätere Evaluation ersetzt keine vorherige Bedarfsprüfung.“
Besoldung: Verbesserungen reichen nicht aus
Der Besoldungsentwurf sieht rückwirkende Verbesserungen für 2025, eine Sonderzahlung von 1.200 Euro und ab März 2027 eine Erhöhung um 2,5 Prozent vor – davon zwei Prozentpunkte Tarifübertragung und 0,5 Prozentpunkte zusätzlicher Alimentationsaufschlag.
Die DPolG begrüßt die Verbesserungen, fordert aber eine nachvollziehbare Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation. Nach Berechnungen des dbb niedersachsen unterschritten bei den Planungen vom September sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die vom dbb errechnete Mindestbesoldung; eine aktualisierte Bewertung steht aus. Einen Vergleich mit Bund und Ländern will die Landesregierung erst später vornehmen.
„Amtsangemessene Alimentation ist kein politischer Spielraum, sondern Verfassungsauftrag. Wer bei der Besoldung erst abwartet, was andere Länder tun, läuft dem Wettbewerb um Nachwuchs immer hinterher“, betont Gerlach. „Erst beschließen und später vergleichen ist die falsche Reihenfolge.“
Koalitionszusagen: Erheblicher Nachholbedarf
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Polizeizulage anzuheben und wieder ruhegehaltsfähig zu machen, bei Besoldung und Zulagen den Anschluss an die Nachbarländer zu halten sowie Bekleidungs- und Sachmittelbudgets bedarfsgerecht auszustatten.
Die Polizeizulage stieg 2023 auf 180 Euro nach zwei Dienstjahren, ist aber weiterhin nicht ruhegehaltsfähig. Das jährliche Bekleidungsbudget im Außendienst beträgt 300 Euro, während eine Funktionsjacke 402,52 Euro kostet. Die Mittel für Geschäftsbedarf, Kommunikation, Geräte und Ausrüstung bleiben bei rund 18,3 Millionen Euro – trotz geplantem Personalaufwuchs. Auch die NPOG-Novelle steht weiterhin aus.
„Eine einzige Dienstjacke kostet mehr als das Jahresbudget für Bekleidung“, so Gerlach. „Wer unter diesen Bedingungen ausgerechnet eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht priorisiert, muss sich nach seinen Prioritäten fragen lassen.“
„Wer die Polizei stärken will, muss sie ordentlich bezahlen, zeitgemäß ausstatten, rechtlich handlungsfähig machen und ihr Rückhalt geben“, betont Seegers. „Die Glaubwürdigkeit einer Regierung misst sich daran, was sie für ihre Beschäftigten tut. Unsere Kolleginnen und Kollegen fragen sich zu Recht, ob ihr Dienstherr ihnen den Rücken stärkt oder in den Rücken fällt.“
Zwei Vorhaben – zwei klare Forderungen
Die DPolG fordert die Abgeordneten auf, den Kennzeichnungsantrag abzulehnen und den Besoldungsgesetzentwurf vor seiner Verabschiedung substanziell nachzubessern. Die zeitgerechte Tarifübertragung und bereits vorgesehene finanzielle Verbesserungen müssen dabei gesichert bleiben.
Abschließend warnt Seegers:
„Die Kennzeichnungspflicht darf nicht zum billigen Kuhhandel innerhalb der Koalition werden, nur um andere politische Vorhaben abzusichern. Das Verhältnis der Grünen zur Polizei ist seit Langem belastet. Die SPD darf sich jetzt nicht zum Erfüllungsgehilfen parteipolitischer Symbolpolitik machen und die fachlichen Bedenken des eigenen Innenministeriums übergehen. Innere Sicherheit ist kein Spielfeld für parteipolitische Deals.“