Eine permanente Überprüfung des Unfallgeschehens notwendig ist, aber auch durch gezielte Maßnahmen zu sicheren Straßen beitragen kann.
Deshalb sollte in diesem Bereich mit Personal nicht gespart werden.
Verkehrssicherheitsarbeit in der Polizeidirektion Hannover:
In der Polizeidirektion Hannover wird die Unfallentwicklung im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit ständig ausgewertet. Dies geschieht auf mehreren Ebenen:
In den örtlich zuständigen Polizeikommissariaten werden alle polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle bearbeitet, für welche die Dienststelle zuständig ist. Dadurch erhält das Kommissariat einen Überblick über Brennpunkte, an denen sich aktuell Unfälle häufen.
In den Polizeiinspektionen selbst werden außerdem alle polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle permanent mit Hilfe einer Software elektronisch ausgewertet. Dadurch gibt es immer ein aktuelles Lagebild über die Unfallentwicklung in den Städten.
Selbstverständlich tauschen sich die Polizeikommissariate und die Polizeiinspektion über die Erkenntnisse zum Unfalllagebild ständig aus.
Außerdem ist in den Polizeiinspektionen die Geschäftsführung der Unfallkommission für angesiedelt. Diese Kommission setzt sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei zusammen. Zusätzlich werden bei Bedarf beispielsweise Vertreter der Uestra hinzugezogen. In der Unfallkommission werden einerseits Unfallhäufungsstellen behandelt, aber auch einzelne Unfälle mit schwerem Personenschäden.
Unfallhäufungsstellen sind definiert: Danach liegt eine solche Stelle vor, wenn innerhalb eines Jahres fünf Unfälle gleichen Typs (Musters) oder in drei Jahren fünf Unfälle mit Personenschäden polizeilich aufgenommen wurden.
Von diesen Grenzwerten kann u.a. wegen einer außergewöhnlich hohen Verkehrsdichte abgewichen werden. Schließlich ist die Verkehrslage in Hannover eine andere als beispielsweise in einer Kleinstadt.
Unfälle gleichen Typs sind solche, bei denen als Unfallursache vergleichbare Abläufe festgestellt wurden. Das ist mit der Auswertesoftware möglich.
In der Regel findet an diesen Stellen zunächst ein Ortstermin der Unfallkommission statt. Diese schaut sich den gesamten Verkehrsraum an der Örtlichkeit an. Gibt es Möglichkeiten zur baulichen Verbesserung (Verkehrszeichen, Markierungen, Fahrbahnbeschaffenheit etc.), wird dieses beschlossen und in einem Protokoll festgehalten. Es können auch Anordnungen beschlossen werden wie Geschwindigkeitsreduzierungen. Dieser Beschluss ist eine Empfehlung an die zuständige Verwaltung, in der Regel die Kommune; diesen in die eigenen Überlegungen einfließen zu lassen.
Letztlich verantwortlich für die Umsetzung der von der Unfallkommission empfohlenen Maßnahmen ist aber die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Selbstverständlich werden im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit auch andere Unfälle ausgewertet. So hat die Polizei besonders zu schützende Personengruppen im Blick: Kinder (bis 14 Jahre), Senioren (ab 65 Jahre) und Radfahrende, zu denen auch Pedelec-Fahrende gehören.
Auf negative Unfallentwicklungen bei diesen Gruppen reagiert die Polizei, in dem sie präventive und repressive Schwerpunktmaßnahmen durchführt. Damit sollen diese Gruppen einerseits geschützt werden, andererseits soll ihnen mögliches Fehlverhalten verdeutlicht werden.
Durch die Auswertesoftware ist die Polizei in der Lage, gezielt an Stellen Maßnahmen zu ergreifen oder den zuständigen Behörden vorzuschlagen. Wenn beispielsweise an einer Einmündung, an der ein „Vorfahrt gewähren“ Schild steht, es zu Kollisionen mit vorfahrtsberechtigten Radfahrenden kommt, könnte ein „Stop-Schild“ Abhilfe schaffen.
Diese Muster von Unfallabläufen zu erkennen, ist Aufgabe der Polizei.
Erst dann können punktgenau Maßnahmen eingeleitet werden.
Man sieht, dass eine permanente Überprüfung des Unfallgeschehens notwendig ist, aber auch durch gezielte Maßnahmen zu sicheren Straßen beitragen kann.
Deshalb sollte in diesem Bereich mit Personal nicht gespart werden.
Thomas Kliewer, stellvertretender Vorsitzender des DV Hannover