16. Mai 2023

Wenn Kinder töten..

Expertenanhörung zur Senkung der Strafmündigkeit und Anwendung Erwachsenenstrafrecht

„Wenn Kinder Kinder töten, sind dies immer ganz besonders schreckliche Gewaltverbrechen, die eine besondere Betroffenheit in der Gesellschaft auslösen und auch Anlass zur Diskussion über die Vorschriften der Strafmündigkeit und die Anwendbarkeit des Jugend- bzw. -Erwachsenenstrafrechts geben“, so Lars Hitzemann, stv. Landesvorsitzender.

Am 19. Juni 2022 wurde die 15-jährige Anastasia aus Salzgitter Opfer einer furchtbaren Straftat. Ein zum Tatzeitpunkt 14-jähriger wurde zwischenzeitlich vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft handelte der 14-jährige gemeinschaftlich mit einem 13- jährigen und damit strafunmündigen Mittäter. Der heute 15-jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Im Januar 2023 wurde der 14-jährige Jan aus Wunstorf von einem mutmaßlich gleichaltrigen Mitschüler gefesselt und mit Steinen erschlagen.

Am 11. März 2023 ist die zwölfjährige Luise aus Freudenberg (NRW) mutmaßlich durch zwei strafunmündige 12-, bzw.13-jährige Mädchen erstochen worden. Diese sollen im Vorfeld sogar den Beginn der Strafmündigkeit gegoogelt haben. 

Zuletzt wurde am 4. April 2023 die 10-jährige Lena tot in einem Kinderheim in Wunsiedel aufgefunden. Die Polizei geht von Fremdverschulden aus. Auch in diesem Fall lassen Spurenfunde und deren Auswertung laut Polizei den Rückschluss zu, dass ein Elfjähriger an der Tat beteiligt war.

Angesichts der Aktualität des Themas richtete die CDU-Landtagsfraktion hierzu eine Expertenanhörung aus. Diese befasste sich im Kern damit, ob die Altersgrenze der Strafmündigkeit verändert werden sollte und welche Altersgrenzen im Zusammenhang mit der Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden gesetzt werden sollten bzw. ab wann sich die Täter nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen.

Für die DPolG nahm unser stellvertretender Landesvorsitzender Lars Hitzemann teil.

Der stv. Landesvorsitzende hierzu: „Die Tötung von Gleichaltrigen im Extrem zeigt u.a. deutlich, wie stark die Entwicklung der kindlichen Täterinnen und Täter gestört sein kann und gleichzeitig die extrem Bandbreite der durch Strafunmündige begangenen Delikte von Beleidigung, Diebstahl bis hin zur Tötung. Letzteres stellt glücklicherweise die absolute Ausnahme dar. Aber vor allem auch bei anderen, „leichteren“ Straftaten ist es pädagogisch sinnvoll, schon 12-jährigen klar zu machen, wo die Grenzen des Handelns liegen, quasi eine staatliche Schutzplanke des Verhaltens aufzuzeigen. Ziel der abgesenkten Strafbarkeitsgrenze ist es nicht, die Kinder in Haft zu bringen, sondern die Wirkungsmöglichkeiten, die durch eine Absenkung entstehen, zeitnah erzieherisch zu nutzen und nicht bis zum 14. Lebensjahr zu warten.“ 

Weitere Experten von Staatsanwaltschaft, KFN, Jugendgerichtshilfe, Sachverständigen etc. referierten aus ihren Fachbereichen für ein umfassendes Bild und begründeten ihre Standpunkte.

„Eine gelungene Anhörung mit viel Fachkompetenz und regem Austausch zu einem wichtigen und aktuellen Thema!“, resümierte Lars Hitzemann. 

zurück