Der Tarifabschluss zum TVÖD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) vom April 2023 betrifft die Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen. Die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) sind davon nicht betroffen.
Der TV-L (auch für Niedersachsen) läuft noch bis zum 30.09.2023. Erst danach beginnen für diesen Bereich die Tarifverhandlungen. Es startet am 11.10.2023 mit der sogenannten Forderungsfindung.
Anfang November findet die 1. Verhandlungsrunde statt, die zweite Runde Mitte November.
Ein möglicher Streik, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, wäre nach der 2. Runde denkbar.
Bis zur 3. Verhandlungsrunde am 07./08.12.2023 könnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden.
Danach wird die Niedersächsische Landesregierung über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger entscheiden.
DPolG Niedersachsen