Hannover, 16. Oktober 2026 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen fordert eine transparente und fachlich nachvollziehbare Bewertung der polizeieigenen Personenspürhunde (PSH), bevor über deren Zukunft entschieden wird. Nach Angaben der Landesregierung wird erwogen, die Hunde und ihre Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer künftig anderen Aufgaben zuzuführen.
Nach einer landesweiten Datenerhebung von November 2024 bis Juni 2025 entfielen laut Landesregierung knapp zwei Drittel der PSH-Einsätze auf sogenannte Tatstreckenrekonstruktionen. Ziel ist es, die Laufwege Tatverdächtiger nachzuvollziehen und weitere Ermittlungsansätze zu gewinnen. Als eigenständiger Erfolg wird dies bislang nicht erfasst. Bei der unmittelbaren Personensuche konnten in mehr als vier Fünfteln der Einsätze die gesuchten Personen nicht aufgefunden werden.
„Eine reine Fundquote greift zu kurz, wenn knapp zwei Drittel der Einsätze auf die Rekonstruktion von Laufwegen ausgerichtet sind“, erklärt Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender. „Auch ein belastbarer Hinweis auf einen Fluchtweg kann Ermittlungen voranbringen. Wer einer Spezialfähigkeit den Nutzen abspricht, muss nachvollziehbar darlegen, auf welchen Erkenntnissen diese Bewertung beruht.“
Die Landesregierung hält eine korrekte Laufwegrekonstruktion für wenig wahrscheinlich. Auf welcher empirischen Grundlage diese Einschätzung beruht, bleibt in den parlamentarischen Antworten offen. Zur Gesamtbewertung gehören auch die personellen Rahmenbedingungen: Die Zahl der besetzten PSH-Stellen sank von sechs im Jahr 2024 auf drei; im April 2026 waren lediglich zwei Hunde einsetzbar.
Besonders kritisch sieht die DPolG eine mögliche Fähigkeitslücke in der Strafverfolgung. Polizeieigene PSH können auch zur Verfolgung Tatverdächtiger eingesetzt werden, externe Mantrailer nach Angaben der Landesregierung dagegen grundsätzlich nur in der Gefahrenabwehr. Für die externen Teams nennen die parlamentarischen Antworten weder vergleichbare Sucherfolgsquoten noch tatsächlich erreichte Reaktionszeiten.
„Die externen Mantrailer- und Rettungshundeteams leisten bei der Suche nach Vermissten wertvolle Arbeit. Polizeiliche Fähigkeiten in der Strafverfolgung können sie aber nicht ersetzen“, betont Landesvorsitzender Patrick Seegers. „Bevor das Land eine Spezialfähigkeit aufgibt, muss feststehen, wer ihre Aufgaben übernimmt und ob das mindestens genauso zuverlässig funktioniert.“ Wie bereits bei den Reiterstaffeln gilt für die DPolG: erst eine umfassende Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbewertung, dann eine Strukturentscheidung.
Die DPolG Niedersachsen fordert, die Datenerhebung einschließlich ihrer Bewertungsmethodik dem Innenausschuss vorzulegen und den tatsächlichen Einsatzwert differenziert zu untersuchen. Dienstliche und externe Teams müssen bei vergleichbaren Suchaufgaben anhand nachvollziehbarer Kriterien bewertet werden. Für die Strafverfolgung braucht es ein belastbares Konzept. Ebenso müssen die Perspektiven der betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie Verbleib und Versorgung der Diensthunde verbindlich geklärt werden.