03. Dezember 2024

Gedanken zum Tag der Menschen mit Behinderung 2024

Inklusion ist ein Menschenrecht!

Inklusion ist ein Menschenrecht! Aber Inklusion ist ein stetiger Prozess mit dem fortwährenden Streben besser zu werden. Das Ziel bleibt das Ziel, auch wenn der Weg dahin schon erstrebenswert ist. Seit über 30 Jahren gib es den Tag der Menschen mit Behinderung.

Entsteht eine körperliche Einschränkung, sollte und macht diese den aktiven Polizeidienst in der Regel nicht unmöglich. Arbeit in, zum Beispiel, den Ermittlungsdiensten sowie forensische Arbeit kann auch mit körperlichen Einschränkungen gelingen. Es ist vorwiegend eine Frage der Motivation und Arbeitsplatzgestaltung. Hierbei ist die Schwerbehindertenvertretung immer eine verlässliche Unterstützung. In meinem Fall kann ich meine Aufgaben weiterhin wahrnehmen.

Aufgeben ist keine Option. Weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitgeber!

Es kann auch nur im Interesse des Landes Niedersachsen sein, Fachkompetenzen zu erhalten. Diese Kompetenzen verschwinden ja nicht schlagartig mit der Entstehung einer körperlichen Einschränkung. Sicher gibt es auch Grenzen, aber hier denke ich persönlich „try and error“. Wenn etwas nicht funktioniert, was können wir verändern damit es funktionieren könnte?

Ich selbst habe mein direktes Umfeld diesbezüglich immer offen und lösungsorientiert erlebt. Aber hierzu gehört auch der offene Umgang. Was nicht geht, muss kommuniziert werden, von beiden Seiten.

Kriminalistisches denken und kriminologisches Verstehen findet im Kopf statt, dafür muss ich keinen Marathon laufen können. Genauso kann ich den verschiedensten Dezernaten Verwendung finden und einen Beitrag zum enormen verwaltungstechnischen Aufwand des Polizeiapparates sowie des Personalkörpers leisten. Die immer umfangreicher werdenden Auswertungen und Analysen in Bereich der Datenforensik sind zum Beispiel auch im Rollstuhl möglich. Es finden sich viele Möglichkeiten auch mit einer körperlichen Einschränkung weiter im Polizeivollzugsdienst tätig sein zu können. Die bislang erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten können weiterhin bereichernd für die Betroffenen und die Behörde eingesetzt werden.

Des Weiteren gibt es für viele Tätigkeiten Hilfsmittel zum Ausgleich von z. B. Audio/visuellen Einschränkungen (VoiceOver, Transkription usw.).

Hierbei wird der Dienstherr sogar nicht allein gelassen: Die Ämter für Versorgung und Integration geben nicht nur Zuschüsse, sondern auch Beratung was die Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes angeht.

Und von der rechtlichen und formellen Sichtweise mal weggedacht, sollte die Inklusion in Zeiten der laut geforderten Diversität auch der moralische Anspruch aller sein.

Hürden sind dafür da überwunden zu werden und keine unüberwindbare Grenze. Gemeinsam können wir Inklusion erreich und erleben.

Hierfür setzt sich auch die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen, nicht nur heute, ein.

Gemeinsam, bunt, vielfältig und miteinander!

 

- Björn Wiesbaum (DV Göttingen)

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