Am gestrigen Tag war unser Landesvorsitzender Patrick Seegers zu einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport im niedersächsischen Landtag geladen. In einer wetterbedingt hybriden Sitzung ging es um Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften im NBG.
Thema war dabei neben der zukünftigen Regelüberprüfung von BewerberInnen bei der Polizei unter anderem auch um den § 108 b NBG. In diesem Paragrafen wird das äußere Erscheinungsbild der BeamtInnen geregelt. Nach einem Entscheid des BVerwFG von 2017 wird eine landeseigene Regelung verlangt. Diese soll nun geschaffen werden.
In der Anhörung wurde hierbei das Thema Tattoos besonders intensiv beleuchtet. Tätowierungen sind in der modernen Gesellschaft längst alltäglich und auch innerhalb der Belegschaft präsent. Patrick Seegers sagte hierzu: "Tattoos sind nicht mehr Zeichen für die Zugehörigkeit zu einer Motorrad-Gang oder ein Hinweis auf verbüßte Haftstrafen, sondern heute bei vielen Menschen ein Teil individueller Persönlichkeitsentfaltung".
Die DPolG Niedersachsen machte deutlich, dass es darum gehe solcherlei Merkmale liberal und im Einzelfall zu bewerten. Der Landesvorsitzende weiter: "Die Glaubwürdigkeit und Neutralität der Polizei wird sicherlich nicht durch bunte Disney-Motive auf dem Unterarm infrage gestellt. Die Gesellschaft hat das längst akzeptiert. Es bleibt dabei, dass keine Pauschalurteile gefällt werden dürfen und auch die Polizei sich öffnen sollte. Das ist der Kern unseres Anliegens!"
Außer Frage steht dabei natürlich, dass jedwede Form der extremistischen oder gewaltverherrlichenden Abbildungen auf der Haut nicht akzeptabel bleiben. "Das ist klar und deutlich und das Land durchaus zurecht strikt." resümiert der DPolG-Vorsitzende.