Am 14.10.2020 hat die DPolG Niedersachsen in einer Pressemeldung die Missstände des Bekleidungsbudgets aufgezeigt und die Anhebung des jährlichen Bekleidungsbudgets auf 400,00 € gefordert.
Heute wurde bekannt, dass die Polizeibehörden zusätzliche Haushaltsmittel erhalten sollen, um Außentragehüllen, Bodycams und Troyer anschaffen zu können. Dadurch soll das Bekleidungsbudget des einzelnen Polizeibeamten entlastet werden. Damit keine Ungerechtigkeiten enstehen, können bspw. die Kolleginnen und Kollegen, welche bereits eine Außentragehülle besitzen, von der Dienststelle mit einem Troyer ausgestattet werden, so dass hier nicht noch zusätzlich auf das zugewiesene Bekleidungsbudget zurückgegriffen werden muss.
Wie sieht dies aber nun tatsächlich in der Praxis aus? Wer entscheidet darüber, welche Polizeibeamtin/ welcher Polizeibeamte eine Außentragehülle und/ oder einen Troyer erhält?
Selbstverständlich begrüßt die DPolG Niedersachsen, dass die Polizeibehörden zusätzliche Haushaltsmittel erhalten und diese zweckgebunden für Außentragehüllen, Troyer und Bodycams einsetzen können. Zielführender ist jedoch unserer Meinung nach weiterhin eine Erhöhung des Bekleidungsbudgets, damit jede Polizeibeamtin/ jeder Polizeibeamte selbst entscheiden kann, was genau er an Ausstattung und in welcher Anzahl benötigt, um ein adäquates Auftreten zu gewährleisten.
Die DPolG Niedersachsen fordert daher auch weiterhin die Erhöhung des Bekleidungsbudget für jeden Polizeibeamten.