22. Februar 2020

NBB fordert erfolgreich eine Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung

Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten und mit einer Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus ein besonderes Thema! Unsere Kolleginnen und Kollegen sind diejenigen, die aufgrund ihrer Tätigkeit den Kontakt zu vielen Personen haben. Damit laufen sie besonders Gefahr, sich zu infizieren. Das gilt auch für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bisher ist eine Grippevorsorge in Form einer Impfung nicht beihilfefähig. Der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) hat hier einen Durchbruch erreicht.

Auf Nachfrage erklärte das Finanzministerium gegenüber dem NBB, dass zum Beispiel Aufwendungen für Schutzimpfungen gegen Influenza, die sogenannten Grippeschutzimpfungen, durch eine Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) zukünftig erfasst werden sollen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht das als ersten Schritt, wenn für besondere Risiken bei der Ausübung des Dienstes, eine Kostenübernahme für Behandlungen seitens des Dienstherrn erfolgt. Und das nicht erst, wenn es zu einer Ansteckung und Erkrankung gekommen ist, sondern auch schon prophylaktisch, also zum Beispiel durch Impfungen.

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