Was ändert sich mit der kommenden Personalratswahl am 27. und 28. Februar 2024 in der PD Hannover?
Diese Frage erreichte uns in den letzten Tagen sowohl aus den Kreisen der Sachbearbeitung, aber auch aus der Führungs- und Leitungsebene.
Mit Rechtswirksamkeit zum 15.11.2023 hat das Innenministerium eine entsprechende Verordnung angepasst, wonach neben dem bestehenden Bezirkspersonalrat nun sechs weitere sogenannte örtliche Personalräte bei den vier PIen dem ZKD und dem Stab einzurichten sind.
Bei einer Reduzierung der Sitze im Bezirkspersonalrat von 17 auf zukünftig 9, erhöht sich jedoch die Gesamtzahl der Personalratsmitglieder in der PD Hannover von 17 auf 69, die sich dann auch auf die örtlichen Personalräte mit bis zu 13 Mitgliedern verteilen.
Gleichzeitig erhöhen sich die benötigten Freistellungen für Vorsitzende und Vertretende von 6 auf bis zu 12.
Diese Initiative des Innenministeriums wurde seitens der DPolG, des BdK und der „Unabhängigen Liste“ sowie dem amtierenden Gremium des Bezirkspersonalrates sehr kritisch begleitet. Trotz deutlich aufgezeigter Schwierigkeiten, Risiken und erforderlichen Aufwänden fand dies jedoch kein Gehör!
Nun gilt es, sich den Erfordernissen zu stellen und die Herausforderungen anzunehmen. Z. Zt. sind bis zum 07.12.2023 sechs weiter Wahlvorstände zu bestellen, also zu den sonst erforderlichen sechs Personen 36 weitere Mitarbeitende, die dann mit Blick auf den Wahltermin von weiteren Wahlhelfern zu unterstützen sind und das Wahlprozedere vorbereiten.
Wahlvorschläge sind dann ab dem 06.01.2024 bis spätestens 05.02.2024 einzureichen, bis diese dann auch durch Aushang bekanntzugeben sind.
Als DPolG sind wir aufgrund der deutlich gestiegenen Zahl an erforderlichen Personalratsmitgliedern jedoch noch offen für Mitglieder, die sich für eine Kandidatur interessieren und Teil der zukünftigen Personalvertretung in der PD Hannover werden möchten.
Dafür stehen Jens Hoffmann (0511/109-1088) und Peter Trinks (0511/109-1085) weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Jens Hoffmann