Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) hat seinen Kundinnen und Kunden gerade einen Newsletter gesandt, um den Beschaffungsprozess, die Verfügbarkeiten von Artikeln während der Corona-Pandemie sowie Maßnahmen zur Beschaffung neuer Sportbekleidung zu erläutern. Darüber hinaus wird über neue Artikel und dazugehörige Trageversuche und Weiterentwicklungen informiert.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen befürwortet diese Informationen und regt an, weiterhin so zu verfahren, um die Entstehung von Missverständnissen zukünftig zu vermeiden.
Längere Beschaffungsprozesse sollen die nötige Qualität und dauerhafte Verfügbarkeit garantieren. Letztere Bedingung kann während der andauernden Pandemielage nicht gewährleistet werden, weil, wie in anderen Bereichen, Materialien zur Herstellung knapp geworden sind, Transportmöglichkeiten fehlen und Fabriken geschlossen wurden.
Interessant ist das Thema Sportbekleidung: Im aktuellen Newsletter werden neue Laufschuhe aus dem Premium-Sektor genannt. Diese werden sicherlich nicht zum Niedrigpreis angeboten werden, was die Möglichkeit des Kaufes für die meisten aufgrund des geringen Bekleidungsbudgets kaum sinnvoll erscheinen lässt. Schon in der Vergangenheit waren Angebote auf dem freien Markt für das gleiche Produkt häufig deutlich günstiger. Wozu also beim LZN kaufen? Hier erwartet die DPolG eben auch die nötige Transparenz und Klarheit in der Preisgestaltung
Mit dem derzeitigen Bekleidungsbudget haben vor allem diejenigen, die uniformiert ihren Dienst verrichten, schon jetzt kaum eine Chance, sich notwendige - und nicht zuletzt hinlänglich eingeforderte - Uniformteile zu kaufen, ohne aus dem privaten Geldbeutel subventionieren zu müssen. Unsere vielen Kolleginnen und Kollegen, die zivil gekleidet ihren Dienst versehen, erhalten lediglich ein Bekleidungsgeld von 40 Euro pro Jahr zur Beschaffung beispielsweise von Sportbekleidung. Für ein teures Paar Sportschuhe müssen sie demnach länger sparen und können in dieser Zeit keine anderen notwendigen Artikel kaufen – das ist weder angemessen noch zweckdienlich und treibt auch diese Kolleginnen und Kollegen auf den freien Markt.
Natürlich ist die Anpassung der Höhe des Bekleidungsgeldes nicht Angelegenheit des LZN. Dafür setzt sich die DPolG immer wieder vehement auf den politischen Ebenen ein. Wenn es aber immer auch Artikel gibt, die vor allem im hochpreisigen Segment zu finden sind, muss das LZN die Kosten ganz dringend im Auge behalten. Und nicht zuletzt auch den freien Markt berücksichtigen, wenn Preise ausdefiniert werden.
Wir beobachten diese Probleme weiterhin sehr genau und werden auf erneute Fehlentwicklungen hinweisen. Wir stellen aber auch ganz konkret die Frage: Wie kommen mancherlei Mondpreise, exemplarisch bei Sportbekleidung, denn eigentlich zustande?