24. November 2023

Landtag ändert Besoldungsgesetz

Weg frei für das Job-Rad

Mit der Inkraftsetzung der Änderung des § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Beamtenbesoldungsgesetz am 08.11.2023 wurde letzte Hürde zum Job-Rad für die Beamtinnen und Beamten genommen.

Welche Kosten den interessierten Beamtinnen und Beamten entstehen können und welche durch das Land übernommen werden ist noch ungeklärt. Jedoch wird es dazu sicherlich in den kommenden Tagen und Wochen noch näheres geben. Tatsächlich kann auch dann erst abgeschätzt werden, für wen und wie sehr es sich lohnt. Viele Beispiele aus der freien Wirtschaft zeigten bereits, dass sich ein Job-Rad für den Arbeitnehmer nur lohnt, wenn der Arbeitgeber dieses ordentlich bezuschusst.

Leider wird dieses Angebot zunächst nur für die Beamtinnen und Beamten, nicht aber für die Tarifangestellten verfügbar sein. Die rechtlichen Hürden für diese Personengruppe sind noch nicht genommen.

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