19. Januar 2021

DPolG begrüßt eine mögliche Verimpfung übrig gebliebener Impfdosen an Polizeikräfte

Das Landespolizeipräsidium hat heute auf Anfrage der DPolG Niedersachsen per Erlass klargestellt, dass eine Impfung der Polizeibeamtinnen und –beamten sowie der Beschäftigten mit übrig gebliebenen Impfstoffen grundsätzlich möglich und statthaft ist.

Ursächlich für die Anfrage waren verschiedene Situationen auf Inspektionsebene, die unterschiedlich bewertet und entschieden wurden und hierdurch deutliches Unverständnis bei der Belegschaft hervorgerufen hatten.

Es geht hierbei um Impfdosen, die weder zurück in den Kühlkreislauf gebracht werden können noch anderweitig Verwendung finden. Klar, nachvollziehbar und wichtig ist auch, dass zunächst die besonders gefährdeten Gruppen und Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich geimpft werden sollten und somit oberste Priorität haben.

Wenn solche Impfdosen, die zeitlich und örtlich nicht an die vorgesehenen Gruppen verimpft werden können, übrigbleiben, bedarf es schneller und unkomplizierter Lösungen. Natürlich sollten auch hier verfügbare Kapazitäten erst den bereits genannten Gruppen, die im Nah-bereich sind und somit sofort verfügbar wären, zur Verfügungen gestellt werden – sollte das jedoch nicht erfolgreich sein – ist die Polizei sofort zu bedenken!

Die Kolleginnen und Kollegen sind präsent, verfügbar und gewillt! Entscheidend sind hierbei schnelle Entscheidungswege und wenig Bürokratie. Unbestritten bleibt, dass die Gruppen, die stärker gefährdet sind, also beispielsweise Einsatz- und Streifendienst, Verfügungseinheiten und Bereitschaftspolizei, innerpolizeilich bevorzugt zu impfen wären.

Weiter wird in dem Erlass dargestellt, dass sichergestellt sein muss, dass auch eine zweite Impfung realisierbar ist. Das ist dahingehend also unbedingt zu gewährleisten und bedarf einer guten Organisation und Zusammenarbeit zwischen Impfteam und den geimpften Personen.

 

Die DPolG Niedersachsen begrüßt die Klarstellung des Landespolizeipräsidiums per Erlass außerordentlich und sieht darin einen wichtigen Beitrag zum verbesserten Schutz der Kolleginnen und Kollegen!

zurück