12. Januar 2021

Übrig gebliebene Impfdosen – wegwerfen oder nutzen? Eine Chance für die Polizei!

Diese Frage stellte sich in der vergangenen Woche in der Polizeidirektion Lüneburg. Es kam dort zu einer Situation, bei welcher vorrätige Impfdosen in den umliegenden Pflegeeinrichtungen nicht zeitgerecht verimpft werden konnten und folglich ungenutzt übriggeblieben waren.

Ein abermaliger Transport oder eine Rückführung in die Kühlkette waren aus logistischen Gründen keine Alternative. Die Folge wäre die Vernichtung dringend nötiger Impfdosen gewesen. Doch es hätte eine zeitnahe und sinnvolle Alternative gegeben.

Der Landkreis hatte die Idee, diese Dosen der Polizei anzubieten – ein Angebot, welches in Anbetracht der Situation von den Kolleginnen und Kollegen mehr als gern angenommen worden wäre, zumal mit einer Impfung für Polizistinnen und Polizisten frühestens im späten Frühjahr zu rechnen ist.

Seitens der Verantwortlichen der Polizei ist dieses Angebot mit Hinweis auf die vorliegenden Impfprioritäten abgelehnt worden! Es gibt jedoch weder moralische noch logistische Beweggründe eine solche Impfmöglichkeit abzulehnen. Zum Einen würden die Impfdosen schlicht entsorgt werden, zum anderen ist dort wo die Eingangsimpfung stattfindet auch für die Zweitimpfung vorgesorgt – unabhängig davon, wer sie erhält.

In der Hansestadt Hamburg ist eine gleichgelagerte Situation deutlich positiver verlaufen, sodass nun zwei Polizeibeamte die ersten geimpften Polizisten Deutschlands sind. Es wäre also durchaus möglich!

Wir haben daher das Landespolizeipräsidium aufgefordert, sich aktiv mit dieser Problematik zu befassen und mutig solche Möglichkeiten einer Impfung zu nutzen.

 

Update:

Es ist nunmehr bekannt geworden, dass das Landespolizeipräsidium die Nutzung solcher übriggebliebenen Impfstoffe durch Polizistinnen und Polizisten prüfen will. Wir begrüßen diese Entscheidung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen sehr.

Es gilt dabei abermals zu betonen, dass wir keine Neiddebatte oder Wertigkeitsdiskussion benötigen, sondern besonnene und nachhaltige Entscheidungen maßgeblich sind. Eine solche Entscheidung kann dies sein.

 

Update II:

Wie wir zwischenzeitig erfahren haben, wird dieses Verfahren unter dem Begriff HopOn bereits seit vergangener Woche bei den Polizeien der Länder Bayern & Hamburg erfolgreich durchgeführt. Es kann also nur sinnvoll sein, dies auch zügig in Niedersachsen durch das LPP zu implementieren!

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