26. Mai 2022

Forderung der DPolG aus Januar 2021 endlich erfüllt: Land schafft Möglichkeit der Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall für die Polizei Niedersachsen!

Was lange währt, wird endlich gut? DPolG zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Landes Niedersachsen, dass nun eine Möglichkeit einer Anerkennung einer Corona-Erkrankung im Dienst unter gewissen Voraussetzungen positiv beschieden werden können.

Landesvorsitzender Patrick Seegers meint: "Das ist eine überaus wichtige Entscheidung und hilft den betroffenen KollegInnen unmittelbar. Es hat zwar eigentlich viel zu lange bis hierhin gedauert, aber besser spät als nie! Wir haben diese Forderung erstmalig im Januar 2021 formuliert, anderswo hat man das Thema dann erst später als relevant betrachtet!"

Basis für diese Entscheidung waren Verwaltungsgerichtsurteile aus Bayern, denen das Land Niedersachsen nun weitgehend gefolgt ist. Eine rechtliche Anpassung, wie durch die DPolG nachhaltig eingefordert, ist damit passiert und eine gerichtliche Klärung über ein Musterklageverfahren damit obsolet.

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