20. März 2021

Corona-Infektion als Dienstunfall – was ein Musterklageverfahren bedeutet und weshalb dies nicht ausreichend ist

Nachdem nun zwar glücklicherweise die Lage rund um Schnelltests und Impfungen sich zumindest kurzzeitig verbessert hatte, werden die Fragen rund um das Thema Anerkennung von erlittenen Infektionen als Dienstunfall lauter und zunehmend deutlicher.

Nach der aktuellen Rechtslage ist die Definition des Dienstunfalles gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG abschließend. Legt man also ausschließlich diese Rechtsgrundlage bei einem potenziellen Klageverfahren zugrunde, bliebe den zuständigen Verwaltungsgerichten kaum etwas Anderes übrig, als ablehnend zu bescheiden.

Wie kann man eine Verbesserung der Lage erreichen?

Die DPolG Niedersachsen geht hierbei einen zweigleisigen Weg:

Zum einen ist es so, dass selbstredend auch die DPolG bei Klageverfahren Rechtsschutz gewähren und das jeweilige Verfahren proaktiv begleiten wird. Dass der Innenminister hier den Weg eines Musterklageverfahren mit dem Mitbewerber gehen will, ist lobenswert, aber nicht ausreichend.

Wir erwarten vom Innenminister, dass weitere Klageverfahren vollends gleichbehandelt werden, vollkommen egal, ob sie von der DPolG oder einer anderen Gewerkschaft geführt werden. Hierbei reicht schon der Blick über den Tellerrand Niedersachsens hinaus. Auch anderswo wird geklagt und seitens der Innenministerien unterstützt. Das Thema bedarf demnach keines Wettbewerbs, sondern einer umfassenden und fairen Absicherung der KollegInnen, und zwar im Schulterschluss aller Mitwirkenden!

Zum anderen haben wir bereits auf verschiedenen Wegen den Versuch unternommen, den politischen Druck zu einer Veränderung der Rechtslage aus dem NBeamtVG zu erreichen. Dies gestaltet sich mitunter sehr schwierig – darf aber nicht bei erstem Gegenwind aufgegeben werden!

Nur das Zusammenspiel aus Klageverfahren und der möglichen Schaffung von Präzedenzfällen mit einer rechtlichen Änderung, verspricht auch nachhaltig Erfolg.

Die DPolG Niedersachsen hat bereits über nbb und dbb den Bund dazu aufgefordert, sich der Sache im politischen Diskurs anzunehmen. Gleichzeitig fordern wir den niedersächsischen Innenminister auf, seinerseits beispielsweise im Rahmen der Innenminister-Konferenz, darauf hinzuwirken, dass hier eine Veränderung stattfindet! Die Politik kann hier also sehr wohl und sehr zügig beweisen, wie ernst sie es mit dem Fürsorge-Gedanken nimmt!

Wir haben unseren Mitgliedern nun klare und ausführliche Handlungshinweise an die Hand gegeben, damit hier niemand allein im Regen steht. Klare Hinweise und engmaschige Begleitung sind besonders wichtig. Fürsorge hört nicht da auf, wo man klagerechtliche Unterstützung zusagt, sondern darüber hinaus für Verbesserung streitet.

Ein langwieriges Klageverfahren kann irgendwann für Klarheit sorgen, ist kurzfristig jedoch lediglich zur Beruhigung des Gewissens geeignet. Dass man hierdurch sofort Probleme löst, ist und bleibt ein schönes Luftschloss. Das ist nicht zufriedenstellend, das ist nicht ausreichend, wir streiten für die KollegInnen für mehr!

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