19. Januar 2021

Dienstunfallanerkennung bei Corona-Infektion - Bundeskongress der DPolG einstimmig für Antrag der DPolG Niedersachsen

Mit unserer Info vom 08.01.2021 hatten wir die Verantwortlichen aus Politik und Polizeiführung deutlich dazu aufgefordert, das Wegducken zu beenden, eine Corona-Infektion im Dienst auch als Dienstunfall anzuerkennen und grundsätzlich die Beweislast nicht bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen abzuladen, sondern diese fürsorglich als Dienstherr zu übernehmen.


Unterstützend hat die DPolG Niedersachsen mit einem Dringlichkeitsantrag die Bundesleitung der DPolG aufgefordert auch auf Bundesebene und in allen Bundesländern entsprechende Gespräche zu führen und damit weiteren Druck aufzubauen.


„Es gibt hier keine zweite Meinung: Wenn Polizistinnen und Polizisten ihre Gesundheit für die Sicherheit der Gesellschaft einsetzen, brauchen sie nicht nur Beifall, sondern gerade in dieser Zeit Fürsorge und Absicherungen, wenn sie sich mit dem Virus infizieren“, so Landeschef Patrick Seegers.
„Die DPolG ist bundesweit stark vernetzt und so sind wir sicher, dass wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern und der Bundespolizei mit entsprechenden Initiativen gerade in einem Superwahljahr Wirkung erzielen werden. Wir werden nicht zulassen, dass sich die Politik vor ihrer moralischen Verpflichtung drückt.

Dieser Antrag wurde am 19.01.2021 vom DPolG Bundeskongress mit überwältigender Mehrheit angenommen!

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