14. April 2021

32 Zentimeter - DPolG Niedersachsen zum Arbeitsplatz Funkstreifenwagen

Seit Jahren fordert die DPolG Niedersachsen, dass der Funkstreifenwagen ein sicherer Arbeitsplatz sein muss, der auch orthopädische Mindestanforderungen erfüllt.

Neben der Ladungssicherheit und der technischen Ausstattung im Allgemeinen liegt dabei unser Fokus auf 32 cm vermeintlicher Komfortzone, der Sitzbreite herkömmlicher Funkstreifenwagen.

Auch in dem heutigen Ministergespräch in der PD Hannover wurde von einer ESD-Beamtin sehr anschaulich dargestellt, wie knapp der Sitzplatz ist – eben gerade mal 32 Zentimeter.

 

Ein 32 cm-Platz, der nicht ausreicht, um mit einem umgeschnallten Koppel viele Stunden zu sitzen, ohne sich dabei Schäden an der Hüfte und der Bandscheibe zuzuziehen.

Wir sprechen hier von Gesundheitsschutz, von Dienstausfallzeiten, von Spätfolgen, die es zu verhindern gilt. Wenn schon junge Kolleginnen und Kollegen mit schmerzhaften Rückenproblemen ausfallen, bedarf es praktikabler Lösungen.

In den vergangenen Wochen und Monaten haben uns zudem vermehrt Klagen erreicht, die unmittelbar auf die Trageweise des Holsters in Kombination mit den Sitzen der Streifenwagen zurückzuführen sind. Die geringe Bewegungsfreiheit führt zu einer unnatürlichen gesundheitsschädlichen Sitzhaltung.

Wir brauchen eine schnelle und fürsorgliche Lösung für diese 32 cm.

Das bedeutet zum einen, dass die Sitze angepasst werden müssen und zum anderen die Einführung alternativer Waffentrageweisen.

Insofern begrüßen wir, dass seitens des Innenministeriums Prüfungen zur Sitzoptimierung durchgeführt werden, wie Minister Pistorius heute erklärte.

Für uns steht fest, auch das Beinholster ist eine Option zur Minimierung der körperlichen Beanspruchungen.

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