Alimentation
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation in Berlin
dbb niedersachsen begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation in Berlin - Land Niedersachsen und Finanzministerium müssen jetzt reagieren
Der dbb niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung im Land Berlin. So hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig gewesen ist.
Im Ergebnis dieser Entscheidung fordert der dbb niedersachsen nunmehr die eigene Landesregierung zwingend auf, endlich die eigene Alimentation der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten, sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger anzupassen.
Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des dbb niedersachsen: „Die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts ist in seiner Klarheit eindeutig und unterstützt in weiten Teilen genau die Argumentationslinie, die der dbb niedersachsen seit nunmehr zwanzig Jahren gegenüber dem Land Niedersachsen deutlich gemacht hat. Statt endlich die durch den dbb niedersachsen seit Jahren geforderten Schritte für eine gerechte Besoldung einzuleiten, verheddert sich das Finanzministerium in Flickschusterei und Ignoranz des Problems. Damit muss es jetzt endlich vorbei sein!“
Der dbb niedersachsen ist weiterhin überzeugt davon, dass auch in Niedersachsen die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten nicht den Verfassungsgrundsätzen entspricht. Gleichzeitig hält der dbb niedersachsen die durch die Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen, so die Bildung eines Familienergänzungszuschlages, weiterhin für ebenso verfassungswidrig und gleichzeitig nicht für ausreichend, die Besoldung in Niedersachsen amtsangemessen zu gestalten.
„Aktuell versucht das niedersächsische Finanzministerium durch eine geringe Sonderzahlung erneut Flickschusterei zu betreiben“, so Zimbehl. „Unabhängig davon, dass dabei erneut die Pensionäre von einer Erhöhung ausgenommen werden, sind auch diese Maßnahmen nicht im Minimum ausreichend, die eigenen Beamtinnen und Beamten angemessen zu besolden. Selbst die derzeit vorgelegte Gesetzesbegründung ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr obsolet.
Wir fordern den niedersächsischen Finanzminister nunmehr deutlich auf, endlich den Vorschlägen des dbb niedersachsen zu folgen und sich nicht weiter hinter dem eigenen Zeitspiel zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen zu verstecken!“
Der dbb niedersachsen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass von einer für Niedersachsen zu erwartenden Rechtsprechung nicht nur die Landesbeamtinnen und -beamten, sondern auch die mittelbaren Beamtinnen und Beamten der Kommunen betroffen sind. Dazu der 2. Landesvorsitzende Peter Specke: „Auch die Kommunen müssen sich jetzt darauf einstellen, dass hier nun endlich reagiert werden muss. Das Land muss auch für den kommunalen Bereich Planungssicherheit schaffen, im Interesse der Betroffenen und der kommunalen Arbeitgeber!“
