10. Juli 2023

Perspektiven für zukünftige Beförderungsmöglichkeiten

Betrachtung anhand der Altersstruktur der PD Lüneburg

„Demografischer Wandel“, „geburtenstarke Jahrgänge gehen in Rente“, „Erfahrungsverlust“, usw., Stichworte, an welche wir uns gewöhnt haben. Durch die RAF-Anschläge 1977 erhielt das Thema Innere Sicherheit besondere Bedeutung, was auch bei der Polizei zu erhöhten Einstellungen führte.

Diese wurden jedoch nicht verstetigt und die Einstellungen wurden, als das Thema nicht mehr brandaktuell war, heruntergefahren.

Doch was heißt das für uns konkret, welche Trends sind erkennbar, welche Auswirkungen hat das auf die Beförderungssituation? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für gewerkschaftliche Forderungen?

Ich habe hierzu einmal die Personalstruktur der PD Lüneburg betrachtet, die generellen Trends ergeben sich jedoch aus den oben genannten Grundprinzipien und sollten daher für ganz Niedersachsen gelten. Grundsätzlich ergeben sich Beförderungsstellen nur aus Pensionierungen der Jahrgänge der jeweiligen Ämter, sofern es keine gewerkschaftlich erkämpften Hebungsprogramme gibt.

Methodisch wurden die einzelnen Ämter und die dazugehörigen Geburtsjahrgänge in 5 Jahresblöcke zusammengefasst, um generelle Trends erkennen zu können. Eine jahrgangsmäßige Betrachtung hätte hier nicht zum Ziel geführt. Grundsätzlich werden Verlängerungen oder Verkürzungen der Dienstzeit nicht betrachtet.
Für das Amt A 9 wird unter Annahme „mit 19 Jahren Beginn des Studiums / 3 Jahre Studium / +10 Jahre Standzeit im Amt“ betrachtet, wie es um die Voraussetzungen einer ersten Beförderung nach 10 Jahren bestellt ist. (Allein dieses Ziel muss dringend verbessert werden!)

Die Geburtsjahrgänge 1958-1965 (= 357 Personen, entspricht 14,28% des derzeitigen Personalkörpers) werden demnach in den Jahren 2023-2027 pensioniert. In den Jahren 2023-2027 erreichen die Geburtsjahrgänge 1991-95 (334 P. / 13,36 %) die „10-Jahres-Grenze“. Hier ist nun die Gesamtzahl der A 9er Jahrgang 1958-1995 (=Beförderungsbedarf = 441 Personen) ins Verhältnis zu setzen zu den Beförderungsmöglichkeiten, welche sich aus den Pensionierungen der Ämter A 10 – A 13, Jahrgang 1959-1965, ergibt (= 353). Es verbleiben rechnerisch 88 Nichtbeförderungen von 334 (rund 26%).

Zwischenergebnis: Trotz der Pensionierungen eines größeren Teils des Personalkörpers (14,28%) reicht es nicht eine Standzeit von max. 10 Jahren für die Jahrgänge 1991-1995 (13,36%) zu realisieren!

Dieses Verhältnis kippt in den nachfolgenden beiden 5-Jahres-Blöcken jedoch dramatisch, mit den entsprechenden Folgen für die Beförderungen!

 

Geburtsjahrgang     

1966-1970 (Pension 28-32)           222 P.              8,88%

1971-1975        33-37                   217 P.              8,68%

Die Beförderungsmöglichkeiten brechen hier für 10 Jahre um 38 – 39% ein.

Die Vergleichsrechnung A 9 der Jahrgänge 1996-2001

Beförderungsbedarf beträgt 446 P. (= 17,84 %) plus 88 Nichtbeförderte   = 534

Beförderungsmöglichkeiten A 10-13, Jg 1966-1970                                 = 221

Dieses ergibt ein Minus von 313, damit können rund 70% des Jahrgangsblockes nicht in 10 Jahren befördert werden. Dazu reichen nicht einmal die Beförderungsmöglichkeiten des nachfolgenden 5-Jahresblockes 1971-1975!

Von diesen Prinzipien sind alle Besoldungsgruppen betroffen (s. Tabelle):

Für das Amt A 12 lässt sich feststellen, dass die Jahrgänge 1976-1980 schon stärker vertreten sind als die älteren.
Mit anderen Worten: Hier wird angezeigt, wohin die A 12er-Beförderungen gehen, zu Jg 1976 und jünger.
Entsprechend wird die Zahl der Beförderungen nach 2027 auch hier einbrechen.

Und in welche Jahrgänge gehen die Beförderungen aus A 13?

Quintessenz:

·         Die Beförderungsmöglichkeiten brechen erheblich ein, wovon alle Besoldungsgruppen betroffen sind.

·         Am stärksten betroffen sind jedoch unsere Kollegen die gerade in letzter Zeit, auch nach dem „Innere Sicherheits-Wahlkampf 2017“, mit großen Versprechungen 

          eingestellt wurden.

·         Diese Einstellungen erfolgten, ohne dass diese über alle Beförderungsämter durchgeschlüsselt wurden. Dieses ist dringend erforderlich!

·         Politische Versprechungen die „Standzeit von 10 Jahren“ zu verkürzen verkennen, welche massiven Hebungsprogramme überhaupt erforderlich sind, um 10 Jahre

          überhaupt zu halten.

 

Es gibt also viel zu tun, packen wir es an.

Ich bitte die vielen Zahlen zu entschuldigen, nur ohne diese macht die Betrachtung wenig Sinn und würde eine gewisse Beliebigkeit zur Folge haben.

Uwe Hesebeck, PV Harburg

zurück