14. Mai 2019

DPolG begrüßt Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die heute im Landtag in Hannover erfolgte Verabschiedung des neuen niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes.

„Nunmehr ist es endlich gelungen, ein in weiten Teilen zukunftsfähiges und bedarfsorientiertes Gefahrenabwehrgesetz in Niedersachsen zu verabschieden“, so der Landesvorsitzende der DPolG Alexander Zimbehl.

Dabei wies Zimbehl zum einen darauf hin, dass das bisherige Polizeigesetz bereits zwölf Jahre alt ist und längst eine Aktualisierung und Anpassung auf die technischen Veränderungen der letzten Jahre gebraucht hätte. „Gleichzeitig müssen wir immer noch zur Kenntnis nehmen, dass auch in Niedersachsen die Bedrohung des internationalen Terrorismus in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat“, so Zimbehl weiter. „Die niedersächsische Landespolizei benötigt insbesondere in diesen Spezialermittlungen ein klares und hilfreiches Handwerkzeug. Dafür bietet dieses Gesetz in weiten Teilen die erforderlichen Befugnisse“.

Als für die Polizei wesentliche Elemente des neuen Gesetzes benannte Zimbehl insbesondere die für die Terrorismusbekämpfung in Niedersachsen zwingend erforderlichen Bausteine der Melderauflagen und Kontaktverbote, der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und auch der Möglichkeit des Präventivgewahrsams. Dabei bedauerte er, dass die niedersächsische Landesregierung den durch alle Experten vorgeschlagenen Weg der bisherigen Präventivhaft, also der Höchstdauer des Gewahrsams von maximal 74 Tagen unter Hinweis auf den bestehenden mehrfachen Richtervorbehalt, nicht durchgehalten hat. 

Die DPolG Niedersachsen weist aber auch auf die weiteren Neuerungen des Gesetzes hin, die sich ebenfalls den veränderten Rahmenbedingungen der Sicherheitslage in Niedersachsen angepasst haben.

So hat sich beispielsweise der über viele Jahre seitens der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) geforderte Einsatz der so genannten Bodycam für die Polizistinnen und Polizisten mehr als bewährt. „Ich begrüße ausdrücklich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung jetzt endlich diese Möglichkeit des Einsatzes der Bodycam zum Schutz aller Beteiligten in das Gesetz mit einer klaren Rechtsnorm eingefügt hat“, betont Landesvorsitzender Alexander Zimbehl. Gleichzeitig ist es aus Sicht der DPolG nicht nachvollziehbar, das einzelne Oppositionsfraktionen wie FDP und Grüne genau diesen Einsatz, der nicht nur dem Schutz der Polizistinnen und Polizisten, sondern auch dem Schutz unbeteiligter Bürger dient, derart massiv kritisieren und als in Teilbereichen verfassungswidrig kennzeichnen.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber diverse Präventivmaßnahmen der Polizei nunmehr speziell geregelt, insbesondere die allgemeine Meldeauflage und den Bereich der Gefährdeansprache, sowie die Wegweisung und das Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt. „Diese Regelungen vereinfachen nicht in erster Linie die Maßnahmen der Polizei, sondern tragen vor allem zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen bei. Grade häusliche Gewalt spielt immer noch eine besondere Rolle in unserer Gesellschaft – nunmehr hat die Polizei wesentlich bessere Möglichkeiten, Gewalttätigkeiten in der Familie durch klare Maßnahmen zu unterbinden“, so Zimbehl am Rande der Landtagsdebatte.

Insgesamt kann die DPolG Niedersachsen die vorgebrachte Kritik am neuen Polizeigesetz nur in Ansätzen nachvollziehen. „Dem Gesetzgeber kam es grade darauf an, insbesondere bei der Terrorbekämpfung sich an der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum BKA-Gesetz, zu orientieren. Die von Einzelnen unterstellte Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes wird sich nach Bewertung der DPolG nicht belegen lassen.“, so der Landesvorsitzende Alexander Zimbehl.

Der Geschäftsführende Landesvorstand

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