10. Juli 2017

DPolG: "Vermummung ist Vorstufe zur Gewalt"

G 20 hat es gezeigt: Vermummung muss wieder Straftat sein

Schützt Niedersachsen Gewalttäter vor Strafverfolgung?

DPolG kritisiert erneut Gesetzesänderung der Landesregierung

Die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Hamburg haben es wieder offenbart: Diejenigen, die auf Polizisten Steine oder Molotowcocktails warfen oder plündernd durch die Straße zogen, waren sämtlich vermummt. Durch diese Chaoten wurden fast 500 Polizisten verletzt und hohe Sachschäden angerichtet. Dazu DPolG-Landesvorsitzender Alexander Zimbehl: "Vermummung ist eine Vorbereitungshandlung für Gewaltausübung. Wer nur friedlich demonstrieren möchte, kann sein Gesicht zeigen. Deshalb war es in Hamburg richtig, konsequent gegen vermummte Demonstranten vorzugehen.“

In Niedersachsen scheint die Landesregierung solche Einsicht nicht zu haben: In diesem Jahr wurde die Vermummung auf Demonstrationen von einer Straftat zur bloßen Ordnungswidrigkeit herabgestuft – gegen den ausdrücklichen Willen der DPolG und anderer Polizeiexperten. „Damit werden Vorbereitungshandlungen für Gewalttaten bagatellisiert. Durch solche praxisfernen Regelungen wird Chaotentum verniedlicht und gefördert“, so Alexander Zimbehl weiter.

Deshalb fordert die DPolG die Landesregierung auf, diesen Irrweg – gerade nach den Erfahrungen von Hamburg –zu verlassen und Vermummung wieder als Straftat zu erklären. Die Innere Sicherheit ist zu wichtig, als das sie zur Spielwiese von Klientelpolitik werden darf.

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