Widerspruch zur Amtsangemessenen Alimentation
Eure DPolG informiert
Die DPolG Niedersachsen hat ihren Mitgliedern bereits im Sommer dringend empfohlen, gegen die verfassungswidrige, nicht amtsangemessene Alimentation Widerspruch beim NLBV einzulegen und hierzu auch ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Dies ist nach Gesetzesänderung im Herbst 2022 zwecks weiterer Anspruchssicherung notwendig, auch wenn schon in den vergangenen Jahren Widerspruch eingelegt und auch auf die Einrede der Verjährung seitens des Landes Niedersachsens verzichtet worden sein sollte.
Bis dato hat leider keines unserer Mitglieder auf den Widerspruch eine Eingangsbestätigung des NLBV erhalten, obwohl sich das Jahr so langsam dem Ende neigt. Auf Nachfrage unseres Vertreters im Landesvorstand des NBB, Lars Hitzemann, berichten auch alle anderen NBB-Gewerkschaften ebenfalls die gleichen Erfahrungen gemacht zu haben.
Deshalb hat die DPolG für Euch beim NLBV nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Das NLBV arbeitet mit Hochdruck an der technischen Umsetzung des maschinellen Versands der Eingangsbestätigungen. Nach den abschließenden Programmierarbeiten und den erforderlichen Tests werden diese umgehend versandt.
Der stellvertretende Landesvorsitzende Dennis Maschmeier hierzu: „Die DPolG zeigt sich verwundert über die lange Bearbeitungszeit zur Erstellung von Eingangsbestätigungen und erwartet nun eine zügige Umsetzung und Rückmeldung an die Einsender. Serienbriefe gibt es ja auch schon länger und auch die notwendigen Nachfragen der Kolleginnen und Kollegen zur Anspruchssicherung kosten viel Arbeitszeit, die durch die Zuständigen sicherlich effektiver genutzt werden kann.“
Patrick Seegers weiter: „Die DPolG steht hierzu auch weiterhin mit dem NBB im ständigen Austausch, um gegebenenfalls noch rechtzeitig zum Jahresende für alle Betroffenen geeignete Maßnahmen zur Sicherung treffen zu können. Denn wir lassen hier niemanden im Regen stehen!“