07. April 2022

NBB fordert Ministerpräsident Weil zum Handeln auf!

Faire Alimentation der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Niedersachsen

Unter dem Eindruck der immens gestiegenen Inflation und der Ausnahme der Versorgungsempfänger von der Coronaprämie hat sich die Landesseniorenvertretung des NBB mit einem Brief direkt an den Ministerpräsidenten gewandt:

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
die Landesseniorenvertretung des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion (NBB) fordert Sie dringend auf, die Versorgungsbezüge der Pensionärinnen und Pensi-onäre analog der Einkommenserhöhung des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen anzupassen. Durch die bisherigen Entscheidungen werden die Versorgungsberechtig-ten von einer Einkommenserhöhung abgekoppelt. Auch für uns Versorgungsberechtig-ten steigen die Lebenshaltungskosten.

Das Land hat nur den aktiven Beschäftigten im März 2022 eine Einmalzahlung von bis zu 1.300 € (netto) gezahlt. Diese Einmalzahlung wurde als Corona-Sonderzahlung deklariert. Die Einmalzahlung war bei den Tarifverhandlungen aber auch als finanzieller Ausgleich für den langen Zeitraum bis zur nächsten linearen Gehaltsanpassung gedacht. Die Versorgungsbe-rechtigten wurden von der Einmalzahlung ausgeschlossen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass auch die Versorgungsberechtigten für den langen Zeitraum bis zur linearen Anpassung einen Ausgleich benötigen. Der Ausschluss der Versorgungsberechtigten von der Einkom-mensentwicklung bringt das Fass der Schlechterstellung der älteren Generation von Beamtin-nen und Beamten zum Überlauf.

Dieses Verhalten ist nicht fair gegenüber den Seniorinnen und Senioren.

Glauben Sie, die aktuellen Preissteigerungen in 2022 für Lebensmittel, Energie usw. treffen nicht auch die Versorgungsberechtigten? Die erhebliche Steigerung der Verbraucherpreise und der Ausschluss von einer Einmalzahlung an die Versorgungsberechtigten führen zu einer nicht mehr akzeptablen Schlechterstellung der Pensionärinnen und Pensionäre. Das Land ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gefordert, für diesen Personenkreis einen finanziellen Aus-gleich zu schaffen.

Es wird häufig vergessen, dass die Höhe der Versorgungsansprüche von aus dem ehemaligen einfachen und mittleren Dienst ausgeschieden Beamtinnen und Beamten teilweise knapp oberhalb der Armutsgrenze liegt. Sollen diese Kolleginnen und Kollegen mit fast 50 Dienstjah-ren künftig ständig bei der Tafel für ihr Essen anstehen?

Die Entgelte der Beamtenschaft zugunsten der öffentlichen Kassen zu schröpfen, ist für die derzeitigen Pensionärinnen und Pensionäre eine bittere Erfahrung aus ihren aktiven Dienst-jahren. Sie haben ihre Aufgaben im niedersächsischen Öffentlichen Dienst nach Treu und Glauben versehen und auf die angemessene Alimentation im Alter vertraut. Sie haben das Gefühl wieder einmal als Sparschweine des Landes herhalten zu müssen.

Sieht so Ihr Verständnis für soziale oder christliche Gerechtigkeit gegenüber den Älteren aus?

Wir fordern das Land Niedersachsen auf, eine analoge Berücksichtigung der Versorgungsbe-rechtigten hinsichtlich der allgemeinen Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen zu schaffen.

Eine angemessene Ausgleichszahlung sollte möglichst auch nicht auf ungewisse Zeit hinaus-geschoben werden; dazu ist das Misstrauen schon zu weit fortgeschritten.

Die Versorgungsberechtigten sind auch deshalb so verärgert, da es anscheinend Prinzip des Landes ist, die Versorgungsbezüge von den Entgeltzahlungen für die aktiven Bediensteten abzukoppeln. Bereits vor der Einmalzahlung 2022 hat die Landesregierung die Versorgungs-berechtigten von der Zahlung der jährlichen Sonderzahlung gem. § 63 NBesG ausgeschlos-sen. Die Regelung schließt die Versorgungsberechtigten dauerhaft von der Sonderzahlung aus. Dabei stößt die offizielle Begründung der Landesregierung für diese Abkopplung
„Die Maßnahmen (Anmerkung u. a. die Sonderzuwendung) bringen die Wertschätzung für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger zum Ausdruck,...“ bitter auf.

Verdienen die Versorgungsberechtigten keine Wertschätzung mehr? Vergessen die Verant-wortlichen die Leistungen der Seniorinnen und Senioren für den Aufbau der Verwaltung des Landes?

Im Hinblick auf die geringe Höhe der Sonderzuwendung (300 € ab A 9) bekommt die Begrün-dung für den Ausschluss der Versorgungsberechtigten von dieser Sonderzuwendung einen wesentlich höheren symbolischen Wert.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Versorgungsberechtigte nur einen Prozentsatz der an die Aktiven gezahlten Sonderzuwendung erhalten würden.

Am 9. Oktober 2022 sind Landtagswahlen. Wenn nicht bald eine positive Regelung vorliegt, werden die künftigen Vertreterinnen und Vertretern der Legislative in Niedersachsen die Frage zu beantworten haben, welche Wertschätzung sie gegenüber den Beschäftigten der Exekutive (und zwar den Aktiven sowie den Versorgungsberechtigten) vertreten. Nur wenn die Men-schen, die für die drei Gewalten tätig sind, fair miteinander umgehen, ist dieses auch ein Ga-rant für eine gute gesellschaftliche Gemeinschaft und wirkt einer gesellschaftlichen Spaltung entgegen. Die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive sind diejenigen, welche die Entschei-dungen der Legislative umsetzen müssen!

Ferner steht das Land Niedersachsen hinsichtlich der Höhe der Besoldung in Deutschland im unteren Bereich. Der Bund und andere Länder zahlen bei gleicher Besoldungsgruppe teilweise erheblich höhere Entgelte. Hier wurde auf dem Rücken der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten gespart. Da die Versorgung an die Besoldung gekoppelt ist, erhalten die Versor-gungsberechtigten in Niedersachsen auch eine geringere Versorgung als Kolleginnen und Kol-legen in anderen Bundesländern bzw. die ehemaligen Bundesbeamten. Der immer wieder versprochene Aufbau einer Versorgungsrücklage zur fairen Bezahlung der Versorgungsbe-rechtigten ist nie richtig in Gang gekommen. Auf die laufende Klage des NBB zur ungenügen-den Alimentation durch die niedersächsischen Dienstherren wird insofern verwiesen.
Natürlich sehen die Versorgungberechtigten beispielsweise auch die zusätzlichen Einnahmen des Landes in 2022, z. B. die Dividende aus VW-Anteilen in Höhe von 442 Millionen Euro. Die gebetsmühlenartigen Hinweise auf fehlende Haushaltsmittel bei Einnahmen von ca. 37.000.000.000 Euro können nicht akzeptiert werden. Begründungen für nicht erfolgte Zahlungen haben wir genug gehört; wir brauchen jetzt das Geld in der Tasche, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Im Übrigen ist es auch nicht zu vertreten, wieder die höheren Gehaltsstufen auszuschließen!

Die Landesseniorenvertretung des Niedersächsischen Beamtenbundes vertritt alle Seniorin-nen und Senioren der Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes und des pri-vaten Dienstleistungssektors in Niedersachsen sowie die Untergliederungen im Land Nieder-sachsen von auf Bundesebene bestehenden Gewerkschaften und Verbänden der im Bundes-dienst oder im privaten Dienstleistungssektor Beschäftigten.
Wir fordern Sie auf, die Schlechterstellung der Versorgungsberechtigten zu beenden und uns fair an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen. In einer solchen Situation ist verantwortungsbewusstes Verhalten Ihrerseits auch gegenüber den Versorgungsberechtigten mehr als dringend geboten.

Für eine baldige Antwort wären wir sehr verbunden, damit wir unsere Mitglieder schnell über den Sachstand informieren können und sie dieses bei ihren Planungen, auch für die Landtags-wahl, berücksichtigen können. Über weitergehende Gesprächsangebote Ihrerseits würden wir uns freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen
die Geschäftsführung der Landesseniorenvertretung des NBB

zurück