08. Juli 2022

Freie Fahrt – auch in Zivil?

Ob Flecktarn oder blaue Uniform, Uniformträger in den öffentlichen Verkehrsmitteln gehören zum alltäglichen Bild. Sie sind Staatsdiener und präsentieren dies auch bei den Fahrten im öffentlichen Nahverkehr. Auf der einen Seite dürfen Polizeibeamtinnen und -beamten kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Auf der anderen Seite wird aber auch von ihnen erwartet, als Streitschlichter und Ansprechpartner den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stehen. Und nicht zuletzt fühlt sich ein Jeder subjektiv sicherer mit einer Polizistin oder einem Polizisten im Bus oder der Bahn.

Jedoch ist nur ein Teil der niedersächsischen Polizei tatsächlich Uniformträger. Und diese arbeiten zu einem hohen Anteil im Einsatz- und Streifendienst, welcher geprägt ist durch kurzfristige Lageänderungen, unvorhergesehene Soforteinsätze und auch sehr späte oder sehr frühe Dienstschichtwechsel. Insbesondere für ländlich geprägte Regionen mit keinen im Minutentakt verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln ist es unattraktiv, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Für die ebenso gut ausgebildeten Beamtinnen und Beamten ohne Uniform hingegen gibt es die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit von Bus und Bahn nicht. Dabei erleben diese zumeist im Ermittlungs- und damit Tagesdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen in der Regel nicht den unvorhergesehenen Sofortlagen, die ein zeitgerechtes Erreichen der Busse und Bahnen ermöglicht.

Der Landesvorsitzende der DPolG Niedersachsen, Patrick Seegers, bat den Innenminister Boris Pistorius erst kürzlich, sich gute Ideen vielleicht auch in anderen Bundesländern abzuschauen, ohne immer das Rad neu zu erfinden. Das Land Baden-Württemberg hat die Uniformtragepflicht zur Nutzung der Freifahrtregelung im öffentlichen Nahverkehr erst kürzlich abgeschafft. Lediglich die Dienstwaffe und der Dienstausweis müssen gut sichtbar getragen werden. Denn auch die Kolleginnen und Kollegen ohne Uniform sind Polizeibeamte und können mit ihrem Auftreten und Handeln für Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsmitteln sorgen.

Die DPolG Niedersachsen fordert daher, dass die Uniformtragepflicht bei der kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel analog zu den Regelungen in Baden-Württemberg hierzulande wegfällt.

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