Gesetzesentwurf zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge
Das niedersächsische Finanzministerium teilt per Mitteilung mit, dass die niedersächsische Landesregierung bereits am 15.04.2019 den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 auf den Weg gebracht hat. Demzufolge sollen Besoldungserhöhungen durch Gesetz geregelt werden und nicht durch die Exekutive umgesetzt werden können.
Es ist angestrebt, dass Gesetz bereits im Juni-Plenum zu verabschieden und unmittelbar zu verkünden, so dass die rechtliche Legitimation gegeben ist, rückwirkend zum 01.03.2019 die Besoldung und die Versorgungsbezüge zu erhöhen.
Die Bezüge für die Landesbeamtinnen und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen in drei Schritten um insgesamt 7,8 % angehoben werden:
2019 ist eine Anhebung der Bezüge um 3,16 %, mindestens jedoch um 100 €, rückwirkend zum 01.03.2019, vorgesehen. Im Jahr 2020 sollen die Bezüge um weitere 3,2 % zum 01.03.2020 erhöht werden. Die dritte Erhöhung erfolgt am 01.03.2021 um 1,4 %.
Mit den rückwirkenden Zahlungen für das Jahr 2019 ist jedoch frühstens im August/ September 2019 zu rechnen.
Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge um einen Festbetrag von 50€ zum 01.03.2019 und 01.03.2020.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel des niedersächsischen Finanzministeriums