24. November 2021

Gewalt gegen Polizeibeamte erneut gestiegen

In Kürze – Was ist das?

Im September 2021 veröffentlichte das Bundeskriminalamt das jährliche Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“. In dem Bericht werden auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik die Delikte erfasst und ausgewertet, die mit dem Sondermerker „Gewalt gegen Polizeibeamte“ versehen worden sind. Deliktisch umfasst dies neben Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag) auch die Rohheits- und Ehrverletzungsdelikte (Körperverletzungsdelikte, Raubdelikte, Bedrohung, Nötigung) und spezielle Straftatbestände gegen Amtsträger (Widerstand gegen / tätiger Angriff auf Vollstreckungsbeamte). Ebenfalls flossen in das Lagebild auch die Deliktbereiche „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“, „Gefangenenbefreiung“, „Gefangenenmeuterei“, „Landfriedensbruch“ und „Besonders schwerer Landfriedensbruch“ ein.

 

Die reinen Zahlen...

Im Vergleich zu dem Vorjahr sind deutlich mehr Polizeibeamt*innen angegriffen worden. Während im Jahr 2019 bereits 80.084 Polizeibeamt*innen als Opfer von Gewalttaten erfasst wurden, waren es im Jahr 2020 insgesamt 84.831. Dies ist ein Anstieg von +5,9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2012 bedeutet diese absolute Zahl einen prozentualen Anstieg von 42 Prozent.

Besonders besorgniserregend ist hierbei auch die sprunghafte Entwicklung im Bereich der versuchten und vollendeten Tötungsdelikte gegen Polizeibeamt*innen. Während im Jahr 2019 bereits 72 Polizeibeamt*innen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten erfasst wurden, waren es im Jahr 2020 insgesamt 114 Polizeibeamt*innen. Bis auf einen Mordfall blieben alle weiteren erfassten Fälle glücklicherweise nur Versuchstaten.

Im Bereich der Gewalttaten gegen Polizeibeamt*innen konnte ebenfalls ein Anstieg von 20,6 Prozent (insgesamt 2.749) bei den Opfern von gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten festgestellt werden. Bei den tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamt*innen wurden 11,7 Prozent (insgesamt 29.247) mehr Opfer erfasst.

Die meisten Opfer wurden im Zusammenhang mit Widerständen gegen Polizeibeamte erfasst.

 

Wer sind (statistisch) die Täter?

Rein statistisch betrachtet sind 84,5 Prozent männliche Täter mit deutscher Staatsbürgerschaft (69,8 Prozent). Von den Tatverdächtigen sind 75,2 Prozent bereits polizeilich bekannt und 52,4 Prozent standen unter Alkoholeinfluss.

Wenn man diese Faktoren zusammennimmt, so wurden bei mindestens der Hälfte der Delikte Polizeibeamt*innen Opfer von männlichen, deutschen Tätern, die polizeibekannt und unter Einfluss von Alkohol gestanden haben.

 

Was bedeutet dies?

Im Hinblick auf die – insbesondere durch die Corona-Pandemie – zurückgegangene Gesamtzahl an Straftaten ist diese Entwicklung besorgniserregend. Obwohl die gewaltgeprägten Veranstaltungen wie Fußballspiele, Demonstrationen oder auch private Partys gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen möglich waren, ist dennoch ein signifikanter Anstieg der Fall- und Opferzahlen festzustellen. Dieser Entwicklung kann man aus Sicht der DPolG nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen entgegenwirken. So fordert die DPolG Niedersachsen:

  • ein klares und öffentlich wahrnehmbares Bekenntnis der Politik zu ihren Polizeibeamt*innen,
  • ein uneingeschränktes Vertrauen in deren Arbeit,
  • und Zurückhaltung der Presse mit Äußerungen, die in Richtung einer öffentlichen Vorverurteilung gehen,
  • eine optimale Ausstattung, um sich gegen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den mildesten Mitteln gegen Angriffe zu wehren (bspw. durch die Einführung des Tasers),
  • eine Erhöhung des Bekleidungsgeldes, insbesondere zur Beschaffung von persönlicher Schutzbekleidung,
  • eine adäquate Besoldung der Beamt*innen, die täglich ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, dazu gehört auch die Pensionsfähigkeit der Polizeizulage,
  • Unterstützung durch Fachstellen und -kräfte, insbesondere auch bei der Bewältigung von Lagen mit psychisch auffälligen Personen
  • eine personelle Stärkung der Polizei und Justiz anstatt immer höherer Strafandrohungen, sodass die Verfahren zeitnah abgeschlossen werden können und eine eventuelle Strafe „stante pede“ folgt.

 

 

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