06. März 2022

Interkulturelle Kompetenz innerhalb der Polizei

Am 23.02.2022 fand an der Polizeiakademie Niedersachsen eine Veranstaltung zur „Interkulturelle Kompetenz“ unter Teilnahme hochrangiger Podiumsgäste statt.

 

Die DPolG Niedersachsen begrüßt ausdrücklich das Bemühen der Polizeiakademie Niedersachsen um einen interkulturellen Austausch und auch die Einbeziehung polizeikritischer Institutionen und Personen. Nur so kann die Perspektive tatsächlich oder vermeintlich gesellschaftlich-diskriminierter Personen in die Diskussion eingebracht werden.

 

In der Podiumsdiskussion wurden durch den Vertreter des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.V. zwei Schusswaffeneinsätze in Stade (2019, 2021) zum Nachteil von Flüchtlingen sowie ein weiterer Todesfall in Delmenhorst (2021) in die Diskussion eingebracht.

In diesem Kontext wurden aus dem Kreis der Teilnehmenden Äußerungen getätigt, die die Unterstellung einer bewussten Tötung aus rassistischen Motiven vermuten ließen, bzw. im Auditorium zumindest so aufgefasst wurden.

Diese massiven Vorwürfe blieben leider auch bei den polizeilich versierten Podiumsteilnehmer weitestgehend unwidersprochen, was uns schockiert hat – zumal auch ein Gewerkschafter vertreten war. Die DPolG stellt hierzu fest, dass diese Vorwürfe haltlos und extrem diskreditierend sind. Wir weisen derartige Äußerungen auf das Schärfste zurück!

Das Einschreiten der Polizei war in allen genannten Einsätzen aufgrund geschilderter oder ermittelter Gefahrenlagen geboten und erforderlich. Es stand somit nicht im Ermessen der Einschreitenden und erfolgte schon gar nicht aus Gründen der Flüchtlingseigenschaft. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Angehörige der Polizei bis zum Beweis des Gegenteils. Das Ermessen spielt bei Betrachtung des Flüchtlingsrates offensichtlich jedoch keine Rolle. Stattdessen erfolgt eine zielgerichtete Diskreditierung der Beamtinnen und Beamten, welche nach so einem massiv belastenden Ereignis auch einen Anspruch auf Menschenwürde geltend machen dürfen!

Die Vorgänge des ersten Schusswaffengebrauches in Stade im Jahr 2019 und der Todesfall aus Delmenhorst sind in einem rechtsstaatlichen Verfahren eingestellt worden, weil die Ermittlungen eine eindeutige Notwehrlage bzw. keinerlei todesursächliche Handlungen ergaben. Diese Ergebnisse sind anzuerkennen, auch wenn es nicht der eigenen Gesinnung entspricht.

Die DPolG stellt fest, dass lebensgefährliche Einsätze, insbesondere unter Verwendung des - fast schon zur Standardbewaffnung gewordenen - Messers, trauriger polizeilicher Alltag zu sein scheinen. Diese werden von unseren Kolleginnen und Kollegen unter hohem persönlichem Risiko mit den zur Verfügung stehenden Mitteln professionell abgearbeitet - auch bei psychischen Erkrankungen.

Die vom Flüchtlingsrat kolportierten hinzuziehbaren Psychologen als „redende Wunderheiler“ sind nicht einmal während des Tages, geschweige denn 24/7 verfügbar. Im akuten Einsatzfall sind diese nicht, vor allem auch nicht schnell und spontan verfügbar. Es handelt sich hier um eine fixe Idee fernab aller Realität.

Für die DPolG steht die Idee der Durchführung eines Dialoges nicht über den Inhalten, so dass dieser keine falsche Rücksichtnahme gegenüber extremen Auffassungen beinhalten darf.

Der geschäftsführende Landesvorstand

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