08. November 2020

Kein Kuddelmuddel mit der Ausstattung – 400 Euro Bekleidungsgeld für den ESD!

Bereits am 14.10.2020 hat die DPolG Niedersachsen sehr deutlich die Missstände bei der Ausstattung insbesondere der Kolleginnen und Kollegen im ESD aufgezeigt und die Anhebung des jährlichen Bekleidungsbudgets auf 400,00 EUR gefordert.

Artikel: Wer A(usrüstung) sagt, muss auch B(ekleidungsbudget) sagen!

Das hat gewerkschaftsübergreifend sehr viel Aufmerksamkeit, Zuspruch und Unterstützung gefunden und Politik und LPP zum sofortigen Handeln bewogen. Doch was kam dann?

Es wurde nicht die geforderte Bekleidungsbudgeterhöhung, sondern eine von der GdP gefeierte „Soforthilfe“: Am 4.11.2020 verlautete aus dem Innenministerium, dass die Polizeibehörden zusätzliche Haushaltsmittel erhalten sollen, um Außentragehüllen, Bodycams und Troyer anschaffen zu können. Dadurch soll „das individuelle Bekleidungsgeldbudget merklich entlastet werden“. Schon zu diesem Zeitpunkt, als die Höhe der zugewiesenen Haushaltsmittel und die Umsetzungsmodalitäten noch nicht final geklärt waren, warnten wir als DPolG davor, dass die praktische Umsetzung schwierig und ein Balanceakt werden würde, das Vorgehen also besonders sorgfältig durchdacht sein müsse.

Artikel: Milchmädchenrechnung Entlastung Bekleidungsbudget

Mittlerweile steht das zweckgebundene Budget zur Beschaffung der oben angeführten Ausrüstung fest: 1,4 Mio. EUR. Diese Mittel werden den Behörden nach Personalstärkeschlüssel zugewiesen und dann zeitnah an die einzelnen Dienststellen verteilt, die dafür Sorge tragen, dass dieses Budget

  1. nur zweckgebunden für die angeführte Ausrüstung eingesetzt und
  2. gerecht und individuell unter den Kolleginnen und Kollegen verteilt wird.

Doch gerade der 2. Punkt bringt unter Umständen etliche Probleme und Schwierigkeiten mit sich:

  • Wie werden Ungerechtigkeiten oder Ungleichbehandlungen „verhindert“?
  • Wie wird bei zukünftigen Dienststellenwechseln mit der „individuellen“ Ausrüstung verfahren?
  • Wer bekommt denn überhaupt was und wieviel?
  • Gibt es ein „Mitspracherecht“ der empfangsberechtigten Kolleginnen und Kollegen?
  • Wie wird verfahren, wenn in der Vergangenheit Ausrüstungsgegenstände schon selbst beschafft wurden?

 

Wir sagen deshalb NEIN zur „Soforthilfe“ und JA zur Erhöhung des Budgets auf 400 Euro zunächst für den ESD!

 

Der Geschäftsführende Landesvorstand

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