Kostenlose bzw. vergünstigte FFP2-Schutzmasken für Risikogruppen
Die DPolG Niedersachsen begrüßt, dass auf Initiative der Bundesregierung Risikogruppen mit kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Schutzmasken ausgestattet werden.
Insgesamt erhalten anspruchsberechtigte Personen 12 Schutzmasken. Diese werden geteilt, jeweils sechs Schutzmasken im Zeitraum vom 01. Januar 2021 - 28. Februar 2021 und weitere sechs Schutzmasken im Zeitraum vom 16. Februar 2021 - 15. April 2021, ausgegeben. Die Abgabe der Masken erfolgt gegen Vorlage einer Bescheinigung und einer Eigenbeteiligung in Höhe von 2 € pro Abgabe von sechs Masken.
Zur Risikogruppe zählen Personen, wenn
- sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
- bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Risikoschwangerschaft.
Beihilfeberechtigte erhalten ihre Berechtigungsscheine über die jeweilige Krankenkasse bzw. das Krankenversicherungsunternehmen.
Heilfürsorgeberechtigte, die über 60 Jahre alt sind, bekommen die Berechtigungsscheine automatisch zugeschickt. Anspruchsberechtigte Heilfürsorgeberechtigte, die unter 60 Jahre alt sind und unter die in Nr. 2 genannten Anspruchsberechtigten gehören, erhalten ihre Berechtigungsscheine über die Heilfürsorgestelle beim NLBV.