26. Januar 2024

Keine Ausstattung der Streifendienste mit Tasern

Letztes Mittel zur Abwehr besonderer Gefahren ist weiterhin die Schusswaffe

  • Taser 7, Axon Enterprise

Die DPolG hat in den vielen Gesprächen mit Innenministerin Daniela Behrens und ihren Vorgängern immer wieder betont, wie wichtig die Ausstattung der Streifendienste mit den DEIG (Distanz-Elektroimpulsgeräten) ist.

Negative Einschätzungen der Praktiker in der Polizei und ein hoher Trainingsaufwand, so Innenministerin Behrens, bedeuten das Aus für den Taser und damit seine Anschaffung für die Streifendienste in Niedersachsen. Und so bleibt den Kolleginnen und Kollegen der Streifendienste weiterhin nur der Einsatz ihres Körpers, in der nächsten Stufe der Einsatz des Schlagstocks und anschließend des Reizstoffsprühgerätes. Wenn damit die Beseitigung der Gefahr für die eingesetzten Beamten und / oder die Bevölkerung durch hochaggressive oder bewaffnete Täter nicht möglich ist, müssen die Polizeibeamtinnen und Beamten weiterhin von der Schußwaffe Gebrauch machen.

Eure DPolG bleibt aber am Thema!

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