28. April 2026

Warum „den Kopf hinhalten“ bei der Polizei manchmal wörtlich zu nehmen ist

Polizisten mit Hammer angegriffen – Taser hätte Angriff zügig beenden können

Braunschweig, 27.04.2026 

Am vergangenen Wochenende zerstörte ein männlicher Täter in Wolfsburg mithilfe eines Zimmermannshammers zunächst Scheiben und Türen am Amtsgericht und später am Polizeidienstgebäude der Inspektion. Im weiteren Verlauf richtete er seine Angriffe mit jenem Hammer auch gegen die anwesenden Kollegen, welche den Schusswaffengebrauch androhten und die Angreifer schließlich nach kurzer Flucht in der Wolfsburger Innenstadt unverletzt festnehmen konnten. Hierbei griff der Täter erneut einen Kollegen an. Der Hammer verfehlte den Kopf des Kollegen nur, weil ein weiterer Kollege schnell genug auf den Angreifer einwirkte und somit seinem Streifenpartner vermutlich das Leben rettete.

Die DPolG im Direktionsverband Braunschweig verurteilt den Angriff auf die Kolleginnen und Kollegen sowie die Einrichtungen unseres Rechtsstaates auf das Schärfste. 

Der Direktionsverbands-Vorsitzende Sebastian Scherbinski sagt hierzu: „Ich bin froh, dass es den beteiligten Kolleginnen und Kollegen nun den Umständen entsprechend gut geht und danke Ihnen für das beherzte Eingreifen. Einmal mehr sehen sich meine Kollegen einem Gewaltexzess ausgesetzt, welcher sich gegen Sie als Hüter unseres demokratischen Rechtsstaates richtet. Die Kollegen haben in einer mehr als brenzligen Situationen äußerst überlegt und besonnen reagiert. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute bei der Verarbeitung der Situation, fordere jedoch seitens der Justiz eine gründliche und konsequente Verfolgung dieser Taten. Wer unsere Einsatzkräfte und ihr Leben derart angreift, greift auch unseren Staat an. Umso mehr erschüttert es mich, dass die Staatsanwaltschaft keinen Antrag für einen Untersuchungshaftbefehl stellte.“

Es stellt sich jedoch die Frage, ob dieser Einsatz mit einem geringeren Risiko für die Kolleginnen und Kollegen hätte beendet werden können. „Aus den öffentlich bekannten Informationen zum Sachverhalt wäre ein DEIG (Distanzelektroimpulsgerät), auch Taser genannt, ein geeignetes Einsatzmittel gewesen, um diesen zielgerichteten Angriff mit dem Schlagwerkzeug sofort zu beenden, ohne dass sich die Kollegen in weitere Gefahren hätten begeben müssen. Das Pfefferspray erwies sich als ungeeignet und der Gebrauch der Schusswaffe mit all seinen Folgen schien weder verhältnismäßig noch sinnvoll aufgrund der Gegebenheiten. Es ist endlich an der Zeit, den Kollegen dieses geeignete Einsatzmittel an die Hand zu geben. Die Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern, welche bereits den DEIG eingeführt haben, zeigen eindrucksvoll, wie wirkungsvoll man Angriffe stoppen und so die Kollegen vor schweren gesundheitlichen Schäden schützen kann.“, ergänzte Scherbinski.

Auch der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers pflichtet bei: „Beim Schusswaffengebrauch gibt es nur Opfer. Wenn es Alternativen gibt, die einen Gebrauch der Schusswaffe zumindest weniger wahrscheinlich machen, dann muss man die Scheuklappen abnehmen und das Einsatzmittel auch einsetzen dürfen.“ 

Weiter ergänzt Seegers: „Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden. Das beinhaltet auch den Gesundheitsschutz: Hier zeigt sich, dass ein Taser wahrscheinlich die Verletzungen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten hätte verhindern und das Handeln des Beschuldigten frühzeitig hätte beenden können.“

Die DPolG beklagt, dass Sachverhalte wie diese zunehmen, den BeamtInnen aber wenig Handlungsmöglichkeiten bleiben. Gleichsam werden Polizistinnen und Polizisten, die die Schusswaffe gebrauchen immer wieder einer medialen Hexenjagd ausgesetzt, die nachhaltig gesundheitlich beeinträchtigen kann, wobei jedoch die allermeisten Schusswaffengebräuche rechtmäßig und in keiner Weise zu beanstanden sind.

Direktionsverband Braunschweig gemeinsam mit dem Landesverband der DPolG Niedersachsen

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