11. Juli 2020

Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019

Am 09.07.2020 haben Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang gemeinsam den aktuellen Jahresbericht 2019 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Berlin vorgestellt.

Zusammenfassend ergibt sich aus diesem, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr extremistische Delikte, also politisch motivierte Straftaten begangen und auch polizeibekannt wurden als noch im Jahr 2018. Es wurde ein Anstieg um 14,2 Prozent verzeichnet, was die   zweithöchste Steigerung seit Einführung dieser Statistik im Jahr 2001 darstellt.

Rechtsextremistisch motivierte Delikte dominierten hierbei eindeutig. Sie machten im Jahr 2019 54,3 Prozent aller extremistischen Straftaten aus. Ihre Zahl ist damit um 9,4 Prozent gestiegen. Auch Hasskriminalität sowie rechtsmotivierte fremden- und islamfeindliche Delikte nahmen zu. Demnach wurden den Sicherheitsbehörden im abgelaufenen Kalenderjahr auch 2.032 antisemitische Straftaten angezeigt. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bundesweit zählte das BfV 32.080 Personen (2018: 24.100) mit rechtsextremistischem Potenzial. Diese immense Steigerung dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass das BfV in ihrem Jahresbericht erstmals die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD), die “Junge Alternative”, sowie den “Flügel” explizit erwähnt. Die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten beläuft sich bundesweit auf mindestens 13.000.

Im Bereich des Linksextremismus schätzt das BfV jeden vierten der insgesamt 33.500 Linksextremisten, also etwa 8.400 Personen, als gewaltorientiert ein. Auch in diesem Phänomenbereich steigt die Bereitschaft, Gewalt nicht nur gegen Sachen, sondern auch gegen Menschen einzusetzen.

Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland wurde auch weiterhin als unverändert hoch eingestuft.

Bis Oktober 2020 ist mit einer Entscheidung des BfV zu rechnen, wie mit der gesamten AfD weiter verfahren werden soll. Außerdem soll dann ein dezidiertes Lagebild zu Extremisten im Öffentlichen Dienst vorliegen.

Aus dieser Vorstellung ergibt sich nach Meinung der DPolG Niedersachsen, dass gerade auch in diesem Bereich weiterhin mit Hochdruck aufgeklärt und Straftaten konsequent verfolgt werden müssen. Verfassungsfeinden darf sowohl in der realen als auch in der digitalen Welt kein Raum geboten werden, um ihre kruden Ideen und Vorstellungen sowie menschenverachtenden Haltungen zu verbreiten oder den Staat und seine legitimierten Organe anzugreifen. Denn klar ist: Jegliche Form des Extremismus spaltet unsere Gesellschaft und muss konsequent und nachhaltig bekämpft werden, um die Gesellschaft selbst und unsere demokratischen Werte zu schützen.

Für die DPolG Niedersachsen kommt es resümierend nicht darauf an, aus welcher extremistischen Ecke heraus Gruppierungen, Personenzusammenschlüsse oder Einzeltäter agieren. Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes noch deutlich sensibler für unterschwellige Botschaften werden, damit sie nicht arglos dieser (vor allem Social-Media-)Propaganda aufsitzen, sondern die Kernbotschaften dahinter kritisch hinterfragen.

 

Politik und Gesellschaft sind gut beraten, diese Tendenzen nicht zu bagatellisieren.

Der Geschäftsführende Landesvorstand

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