29. November 2021

Zur Entlastung der Intensivstationen: DPolG Niedersachsen fordert (erneut) Böllerverbotszonen an Silvester!

„Sollten auch in Niedersachsen die Inzidenzen sowie insbesondere die Belastungen in den Krankenhäusern so hoch bleiben wie aktuell, dann ist Böllern sicherlich nicht der richtige Weg, hierdurch die Risiken auf Notfälle und Verletzungen nochmal zu vergrößern. Jeder zusätzliche Notfall bringt die Helferkette in Bedrängnis!“, so Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Niedersachsen, der auf die gleichlautende Forderung seines bayerischen Kollegen Jürgen Köhnlein vom 22.11.2021 verweist.

Köhnlein stellte zuletzt fest, dass gerade seit Beginn der Pandemie die Polizei häufig als der Spielverderber gelte, der sie an dieser Stelle aber nur bedingt sei. Patrick Seegers sagt hierzu: „Silvester-Spaß natürlich gern, doch ist es in diesem Jahr unausweichlich, auf das Böllern zu verzichten, um etwaige Engpässe in den Krankenhäusern zu verhindern, denn da hört der Spaß wirklich auf!“

Der Verzicht auf flächendeckendes Böllern hat zudem den charmanten Nebeneffekt, dass die zu erwartenden kleineren und größeren Brände vergangener Jahre und die durch die Böllerei entstehende Umweltbelastung zumindest reduziert würden. Auf diesen „Spaß“ können wir allesamt gut verzichten, denn sonst wird es definitiv eine schwer händelbare Mehrbelastung für alle - für die Rettungsdienste, für das Personal in den Krankenhäusern sowie bei Polizei und Feuerwehr - geben.

„Wir fordern gleichsam, wie in Bayern, gerade die Städte und Kommunen auf, Böllerverbote gezielt, in diesem Jahr zudem rechtlich gut vorbereitet und nachhaltig vor allem in den Innenstädten und besonderen Hotspots auszusprechen. Böllerverbotszonen haben sich in den vergangenen Jahren – auch auf Forderung der DPolG – in Niedersachsen sichtlich bewährt. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sich an diesen Schwerpunkten besonders gut an Abstandsgebote gehalten wird“ so Seegers ergänzend.  

Politik, Städte und Kommunen sind gefordert! „Das Argument, dass solche Maßnahmen aufgrund zeitlicher Schwierigkeiten nicht optimal umgesetzt werden können oder es an der nötigen Vorbereitung fehlt, können in diesem Jahr keine Begründungen sein,“ so der Landesvorsitzende der DPolG Niedersachsen vorausschauend.

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