DPolG Niedersachsen begrüßt die heutigen Nachbesserungen der Landesregierung zum Böllerverbot
Böllerverbot an Silvester
Nach der Entscheidung des OVG Lüneburg aus der vergangenen Woche, das pauschale Böllerverbot in der Silvesternacht für unrechtmäßig zu erklären, da es als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig sei, begrüßt die DPolG Niedersachsen die heute erfolgten Nachbesserungen der Landesregierung ausdrücklich.
Der Landesvorsitzende Patrick Seegers dazu: „Die Politik fordert von der Polizei, dass Abstands- und Hygieneregeln ausreichend kontrolliert und gegebenenfalls gemaßregelt werden. Ausgelassene Stimmung, Alkohol, verschiedene Kleinstgruppen und dazu Feuerwerkskörper – das ist eine wortwörtlich explosive Mischung mit Eskalationspotenzial. So werden Menschenansammlung, besonders in den Städten, zwangsläufig provoziert und Hygiene- und Abstandsregeln deutlich weniger ernst genommen, bzw. unterlaufen.“
„Das Verbot pauschal zu kippen, war für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen eine Hiobsbotschaft. Hier musste die Landesregierung schleunigst nachbessern. Das dieses nun auch passiert ist und Städte und Gemeinden jetzt selbstständig die genauen Verbotszonen festlegen können, ist der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Wir hoffen, dass die Zuständigen dieser Aufgabe nun auch verantwortungsbewusst nachkommen!“ so der Landesvorsitzende weiter.
Nach dem Urteil sah die DPolG Niedersachsen die Politik in der Bringschuld und erklärte: „Niemand möchte den Menschen den Spaß nehmen, aber es geht darum, heile und unverletzt durch die Silvesternacht zu kommen. Darauf haben alle Anspruch – Bürgerinnen und Bürger wie auch die eingesetzten Kräfte. Und es geht zusätzlich auch darum, die Krankenhäuser, die diensthabenden Ärzte und Rettungsdienste zu entlasten. Die Silvester-Nacht zählt zu den einsatzintensivsten Zeiten in den Notaufnahmen. Da aktuell viele Ärzte und Pfleger am Rande des Möglichen agieren, müssen zusätzlich Belastungen unbedingt vermieden werden.“
Die DPolG Niedersachsen dankt der Landesregierung für diese zeitnahe und verantwortungsvolle Nachbesserung, denn dadurch haben auch die Zuständigen noch genügend Zeit zur planvollen Umsetzung der Verbotszonen und dem damit einhergehenden Verbot des Mitführens von Feuerwerkskörpern.
Patrick Seegers
Landesvorsitzender
Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG)
Landesverband Niedersachsen