09. März 2021

Datenschutz - eine Gefahr für die Eigensicherung der Polizei

Wenn Datenschutz die Polizei gefährdet

Datenschutz ist ein wichtiges Kernelement der Demokratie – da gibt es keine zweite Meinung.

Wenn aber Informationen durch die Polizei vor einem Einsatz nicht eingeholt werden dürfen, kann dies zu einer Gefährdung der Einsatzkräfte führen.

Gibt es bereits Gewalterkenntnisse? Sind vielleicht Waffen im Spiel? Welche Personen sind vermutlich in der Wohnung? Gibt es Hunde?

All dies kann die Polizei aus Datenschutzgründen nicht recherchieren. Antworten darauf können aber Verletzungen vermeiden. Das gilt auch für Maßnahmen in der Corona-Pandemie, weil man bspw. auf die Frage keine Antworten erhält, ob sich Personen in Quarantäne befinden oder positiv getestet wurden.

Für all dies gilt es dringend gesetzliche Änderungen herbeizuführen, um die Polizeikräfte im Einsatz bestmöglich zu unterstützen! Die DPolG Niedersachsen hat bereits im Ausschuss für Inneres und Sport dieses Problem deutlich vorgetragen und jetzt noch einmal mit einem Schreiben an den Ausschuss gekräftigt.

Das Positionspapier Datenschutz findet Ihr hier.

 

Brief an Bundesdatenschutzbeauftragten

Gleichzeitig hat sich unser Landesvorsitzender Patrick Seegers für die DPolG Niedersachsen in einem Brief an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Prof. Kälber, gewandt. Polizeikräften muss die Möglichkeit gegeben werden, abzufragen, ob in bestimmten Haushalten Personen aktuell positiv auf Covid-19 getestet wurden oder sich in amtlich angeordneter Quarantäne befinden.

Lest hier das Schreiben an Herrn Prof. Kälber.

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