05. Mai 2021

+++Datenschutz+++Täterschutz+++Polizeischutz+++Eigenschutz+++ Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel besucht DPolG

Im Februar hatten Patrick Seegers und Dirk Hallmann in der Sitzung des Innenausschusses den Politikerinnen und Politikern anhand von Beispielen aus der Praxis dargestellt, wo und wann nach unserer Ansicht der Datenschutz eine Gefahr für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten sein kann. Das ist immer dann der Fall, wenn z.B. keine ausreichenden Informationen über mögliche Gewalterkenntnisse des polizeilichen Gegenübers aus dem Datenbestand gezogen werden dürfen, weil dies einen Datenschutzverstoß bedeuten würde.

Bereits am Rande der Ausschusssitzung hatte die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel vorgeschlagen, dazu einen Gesprächstermin zu vereinbaren. „Mir ist es wichtig, zu erfahren, welche Vorschriften die Polizei belasten“, betonte Frau Thiel einleitend. „Nur so können wir Hemmungen abbauen und auf die rechtlichen Möglichkeiten hinweisen.“

Jetzt besuchte sie in Begleitung ihrer Referenten Johannes Bölsing und Dieter Feldschnieders die DPolG-Geschäftsstelle zu einem Meinungsaustausch mit dem Landeschef Patrick Seegers und Vorstandsmitglied Dirk Hallmann. Neben den Bedenken bei Datenabfragen und dem Einsatz von Bodycams in Wohnungen wurden praktische Erfahrungen im polizeilichen Einsatz thematisiert und analysiert.

In dem fast dreistündigen Gespräch wurde für uns als DPolG Niedersachsen deutlich:

  1. Die rechtlichen Anforderungen an die Polizei sind in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden, da es eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen in unterschiedlichen Gesetzen auf Europa-, Bundes- und Landesebene gibt. Diese stets zu überblicken, stellt eine große Herausforderung für die Beamtinnen und Beamten dar.
  2. Es gibt aber wirksame Befugnisse, um sich im Einsatz zu schützen oder die zur Gefahrenabwehr für andere genutzt werden können.
  3. Deshalb bedarf es zwingend einer regelmäßigen Fortbildung über die polizeilichen Optionen unter Beachtung des Datenschutzes, schon an der Polizeiakademie und unter Beteiligung aller Beauftragten für den Datenschutz in den Behörden, bspw. über Webinar-Angebote oder Blogs in Null1|5.

„Wir brauchen quasi eine Bildersprache dafür, was im Datenschutz möglich ist, um vorhandene Hemmungen bei den Kolleginnen und Kollegen abzubauen und rechtliche Möglichkeiten auch abzurufen“, so Patrick Seegers.

Es war ein sehr interessantes Gespräch, mit vielen Erkenntnissen, die uns den Datenschutz aus einer neuen Perspektive betrachten lassen. Herzlichen Dank dafür. Wir bleiben gern in Kontakt.

Der Geschäftsführende Landesvorstand 

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